Hallo liebe Community,
ich habe 3 Kinder (Geburtsjahr 2016/2018/2020) d. h. Ich bin seit meinem 1. Kind in Elternzeit und habe nicht gearbeitet. Jetzt sollte ich für meinen Sohn der im Juli 2020 geboren ist auch Mutterschaftsgeld erhalten, mein Arbeitgeber möchte mir jedoch viel weniger als bei meinen 2 anderen Kinder zahlen. Weil sie meinte früher wurde das evtl. Falsch berechnet und ich müsste evtl. auch Geld an die Praxis zurückzahlen. ( ich bin Arzthelferin mein Grundlohn war 1500 ich habe jedoch immer zum Grundlohn Privatleistungen bekommen, also immer einen Prozentsatz vom monatlichen Gewinn der Praxis).Dazu meinte sie auch somit wäre die Elterngeldberechnung auch falsch gewesen seit der 1 Geburt und ich hätte auch zu viel Elterngeld erhalten.
Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen muss, soweit ich weiß bekommt man immer das Mutterschaftsgeld das man auch schon vorher immer ausgezahlt bekommen hat weil ich ja auch seit meiner ersten Geburt in Elternzeit bin. Es kann ja nicht sein das bei meinen 2 Kindern alles falsch berechnet worden ist. Und jetzt der Arbeitgeber sogar Geld zurück will. Vielleicht hat ja einer von euch Ahnung ob Privatleistungen zum Mutterschaftsgeld dazugezählt werden oder nicht? Ansonsten weiß ich auch nicht mehr weiter.
Danke im Vorraus
Mutterschaftsgeld Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Glückwunsch zum Dritten!
Möchte? Ich möchte auch was...Zitatmöchte mir jedoch viel weniger als bei meinen 2 anderen Kinder zahlen. :
Hat der AG dir was geschrieben? Wenn ja, was?
Das Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse. Dein AG ergänzt nur bis zum Netto.
Dein AG könnte aber durchaus Recht haben.
Mal lesen bei *Arbeitnehmerinnen in Elternzeit*
https://www.finanztip.de/krankenversicherung/mutterschaftsgeld/
Bekommst du das Mu-Geld von der KK? Diese 13,- pro Tag?
Warst Du die ganze Teit in Elternzeit? Dann hast Du nämlich bei KInd 2 und Kind 3 nur den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 Euro/Tag). Und nicht auf den Arbeitgeberzuschuss. Hat also nichts mit irgendwelchen "Privatleistungen" zu tun.
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Das Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse. Dein AG ergänzt nur bis zum Netto.ZitatGlückwunsch zum Dritten! :
Möchte? Ich möchte auch was...Zitatmöchte mir jedoch viel weniger als bei meinen 2 anderen Kinder zahlen. :
Hat der AG dir was geschrieben? Wenn ja, was?
Dein AG könnte aber durchaus Recht haben.
Mal lesen bei *Arbeitnehmerinnen in Elternzeit*
https://www.finanztip.de/krankenversicherung/mutterschaftsgeld/
Bekommst du das Mu-Geld von der KK? Diese 13,- pro Tag?
Dankeschön. Also ich habe bisher noch kein Geld bekommen, jedoch nur die Lohnabrechnungen die ungefähr nur die Hälfte des Mutterschaftsgeldes (6 Wochen vor der Geburt) meiner 2 älteren Kinder sind. Von der Krankenkasse habe ich schon das komplette Mutterschaftsgeld ausbezahlt bekommen. Danke für die Antwort
ZitatWarst Du die ganze Teit in Elternzeit? Dann hast Du nämlich bei KInd 2 und Kind 3 nur den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 Euro/Tag). Und nicht auf den Arbeitgeberzuschuss. Hat also nichts mit irgendwelchen "Privatleistungen" zu tun. :
Ja ich war die Ganze Zeit in Elternzeit. Also bei meinem 2 Kind war das mit dem Mutterschaftsgeld kein Problem und beim 3. Kind jetzt meinte die LBG und AOK ich hätte auch wieder Anspruch darauf. Der Arbeitgeber hat es auch akzeptiert er zahlt halt nur viel weniger als bei meinen älteren Kindern. Danke für die Antwort.
In dem Link steht doch recht deutlich, was auf dich zutrifft:
Arbeitnehmerinnen in Elternzeit - Befinden Sie sich zu Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit, haben Sie als Mitglied einer Krankenkasse Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Da Sie während der Elternzeit allerdings nicht arbeiten, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber auch keinen Zuschuss.
Vielleicht verwechselst du Mutterschaftsgeld mit Ergänzung vom AG ?
Du hast Anspruch auf Mutterschaftsgeld für jedes Kind. Das ist die Leistung von LBG/AOK.
Aber keinen Anspruch auf die Ergänzung/Privatleistung vom AG beim 2.und 3. usw. Kind, wenn du ohne Unterbrechung in Elternzeit bist.
Der AG hat sich jetzt informiert.ZitatAlso bei meinem 2 Kind war das mit dem Mutterschaftsgeld kein Problem :
Ja.ZitatWeil sie meinte früher wurde das evtl. Falsch berechnet und ich müsste evtl. auch Geld an die Praxis zurückzahlen. :
Wenn die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendet wurde, lebt der Arbeitsvertrag wieder auf und der AG hat den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bis zum Netto zu zahlen.
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