Mutterschaftsgeld

16. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
muddy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutterschaftsgeld

Hallo,
ich bin momentan im Eziehungsurlaub,meine Tochter ist 5 Monate alt.Jetzt bin ich wieder schwanger,das Mutterschaftsgeld bekomme ich dann ja ja von der Krankenkasse.Jetzt meine Frage:
Ich war vor der Geburt als Vollzeitkraft beschäftigt,bekomme ich das Mutterschaftsgeld von dem Nettogehalt des letzten Jahres von der Krankenkasse bezahlt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro wird von der Krankenkasse bezahlt, der Zuschuss bis zum Nettogehalt vom Arbeitgeber.
Da dein Arbeitsverhältnis jedoch ruht (du bist ja noch in Elternzeit) muß der Arbeitgeber keinen Zuschuß zahlen.
§ 14 MuSchG
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 Abs. 1, 2 Satz 1 bis 4 und Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung, § 29 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt.

Nach § 16 BErzGG Absatz 3 kannst du aufgrund der erneuten Schwangerschaft deine Elternzeit NICHT vorzeitig beenden

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#2
 Von 
muddy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt also das ich nur die 13,- Euro von der Krankenkasse bekomme?6Wochen vorher und 8 Wochen nachher,richtig?
Ich bin bei meinem jetzigen Arbeitgeber bei dem ich in Elternzeit bin,als geringfügig beschäftigt und verdiene 200,- Euro.Müssen die mir dieses Geld auch 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher bezahlen?Oder bekomme ich in der Zeit von der Firma gar nichts?

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#3
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Schau mal hier:

Mutterschutz und Elternzeit
Die Gesetze zum Mutterschutz und zur Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) gelten auch für geringfügig beschäftigte Mütter und Väter. Das gilt vor allem für den Kündigungsschutz. Über die Einzelheiten zum Mutterschaftsgeld sollten sich betroffene Frauen rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt (Tel. 0228/619-1888, E-mail: mutterschaftsgeldstelle@bundesversicherungsamt.de ) erkundigen.
aus:
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Mutterschutz

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#4
 Von 
muddy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das weiß ich.Ich bin aber bei demselben Arbeitgeber beschäftigt.Bin jetzt in Elternzeit und will mir was nebenbei verdienen.Ich bin also praktisch schon als Vollzeitkraft in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und als geringfügig Beschäftigte.

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