Mutterschutz - Unter welchen Umständen darf man wieder in den Job?

16. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)
Mutterschutz - Unter welchen Umständen darf man wieder in den Job?

Hallo,
schon wieder eine arbeitsrechtliche Frage von meiner SeiteM
Eine Frau hat vor einem Jahr (2003) ihr Kind bekommen und mit dem Arbeitgeber den Mutterschutz für einen Zeitraum von drei Jahren und damit bis 2006 vereinbart. So weit, so gut!
Jetzt möchte sie aber diesen Zeitraum auf zwei Jahre verkürzen und schon im Jahr 2005 wieder halbtags in den Job.
Der AG ist auch grundsätzlich einverstanden, verlangt aber, dass die Frau dies formell beantragt. Jetzt bin ich ratlos.

1. Gibt es für einen solchen Wunsch/Antrag spezielle Formvorschriften?
2. Was muss in einem solchen Schreiben zwingend stehen?
3. Was ist zu beachten?

Hat irgendjemand Tipps für mich? Ich bin wie immer sehr dankbar.

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es sind keine besonderen Dinge dabei zu beachten.

Es handelt sich aber um die Verkürzung der Elternzeit (nicht des Mutterschutzes) und Du solltest eine schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers verlangen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BErzGG).

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#2
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

@ hh
Vielen Dank erst einmal!
Wenn der AG einen Antrag verlangt, dann kann ich den also formlos aufsetzen, wie etwa:
"Hiermit stelle ich den Antrag, dass die Elternzeit der ANin, die eigentlich bis zum ...... dauern sollte verkürzt wird. Die ANin wünscht ab dem ...... wieder für den AG halbtags tätig zu werden."

Und man soll sich auf jeden Fall eine schriftliche Zustimmung des AG`s verlangen?

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#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Auf jeden Fall immer alles schriftlich beantragen und schriftlich genehmigen lassen. Dann sind immer beide Seiten auf der sicheren Seite.

Die Zeit der mündlichen Vereinbarungen sind leider vorbei.

Gruß
Marion

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Den Antrag sollte schon die ANin selbst stellen. Er sollte daher entsprechend formuliert sein. Ansonsten reicht so ein Antrag völlig aus.
Die schriftliche Zustimmung würde ich verlangen, da ja auch der AG einen schriftlichen Antrag verlangt hat.
z.B. durch folgenden Schlusssatz:
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass sie meinem Antrag auf Verkürzung der Elternzeit zustimmen.

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#5
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Vielen Dank für die fixe Hilfe!
Ein Anruf gestern bei einer Elternberatungsstelle ergab folgendes Ergebnis:
Angeblich sei ein Antrag auf Verkürzung der Elternzeit gar nicht mehr nötig, weil die Elternzeit ohnehin auf 2 Jahre verkürzt worden sei.
Ein Antrag sei nur zu stellen, wenn die Elternzeit verlängert werden soll.
Das kann doch nicht richtig sein, wenn seinerzeit noch drei Jahre elternzeit vereinbart wurden, oder?

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#6
 Von 
Lankoron
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Diese Auskunft ist nicht richtig. Es gint weiterhin die Möglichkeit, insgesamt 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Wenn die einmal genehmigt sind, kann man nur mit Antrag und mit Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen. Es könnte ja sein, das er z.B. jemanden befristet für diese Zeit eingestellt hat. Dann muss er einer Verkürzung nicht unbedingt zustimmen, weil dies für ihn ja doppelte Kosten verursachen würde.

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