Hallo zusammen!
Folgende Situation: Ich gehe Ende November in den MuSchu; mein Baby wird vermutlich Anfang Januar geboren werden, so dass mein Mutterschutz bis ca. Anfang März andauert. Nun steht mir im nächsten Jahr ja bis Anfang März dann auch anteilig Urlaub zu (in meinem Fall 5 Tage).
Fest steht, dass ich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurückkehren werde, auch nicht nach der Elternzeit. Nun ist es so, dass der Urlaubsanspruch von 5 Tagen wohl spätestens zum
30.04.2008 verfällt! Eine Auszahlung des Urlaubs ist auch nicht möglich, da ein "Nichtnehmen" des Urlaubs ja nicht angeordnet wurde (die Elternzeit ist ja freiwillig...). Wenn ich den Urlaub also haben wollte, müsste ich in 2007 wieder arbeiten... was aber wie gesagt nicht geplant ist.
Was kann ich tun, damit mein Urlaubsanspruch nicht verfällt? Ist es möglich, diese 5 Tage direkt an meinen Mutterschutz dranzuhängen? Sie also vor meiner Elternzeit zu nehmen? Wenn ja: Wo genau steht das geschrieben?
Vielen Dank im voraus für Eure/Ihre Hilfe!
Mutterschutz - Urlaubsanspruch 2007?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du hast sehr wohl Anspruch auf Auszahlung des Urlaubes. Das ergibt sich aus § 17 Abs. 3 BErzGG. Die Auszahlung erfolgt aber erst mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also erst dann, wenn Du gekündigt hast. Wenn Du Dir die Entscheidung offen halten willst, ob Du am Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann kann es also sein, dass der Urlaub erst in 2010 ausgezahlt wird. Der Urlaub verfällt bis dahin nicht.
Du kannst aber den Urlaub auch im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen und erst nach dem Urlaub die Elternzeit antreten. Ansonsten würde der § 16 Abs. 1 Satz 4 BErzGG keinen Sinn machen.
Diese Vorschriften wurden wörtlich in das BEEG aufgenommen, das ab dem 01.01.2007 das BErzGG ablöst.
Vielen Dank für Deine schnelle Hilfe!
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