Hallo,
ich arbeite in einer kleinen Firma mit 10 Mitarbeitern, bin schwanger und habe normalerweise Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub.
Mein errechneter Geburtstermin ist der 29.11.2011, somit würde mein Mutterschutz am 18.10.2011 beginnen.
Folgende Fragen habe ich hierzu:
1) Da ich ja auch während des Mutterschutzes Urlaubsanspruch habe, habe ich ja für 2011 in Summe 30 Tage Urlaub. Ist das so korrekt?
2) Können mir meine Chefs vorschreiben, wann ich den Urlaub nehmen muß und mir für gewisse Zeiten Urlaubssperre verordnen?
3) Können meine Chefs mir vorschreiben, dass ich meinen gesamten Urlaub vor den Mutterschutz legen muß?
4) Was wäre, wenn ich den gesamten Urlaub vor den Mutterschutz lege und dann krank werden würde - würde dann der Urlaub verfallen oder müssten mir meine Chefs den Urlaub dann auszahlen?
Für eine Rückantwort Danke im Voraus.
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Mutterschutz - Urlaubsanspruch
2. Juni 2011
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Frage vom 2. Juni 2011 | 16:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschutz - Urlaubsanspruch
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#1
Antwort vom 2. Juni 2011 | 17:10
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
1. korrekt
2. Eine Urlaubssperre muß einen guten Grund haben, wie z.B. im Saisongewerbe. Enzelnen Mitarbeitern Urlaubssperre zu verordnen ist m.W. nicht möglich.
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer dann Urlaub nehmen darf, wann er will.
4. Der Urlaub würde nicht verfallen, aber er darf auch nicht ausgezahlt werden. Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
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