Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Arbeitnehmerin hat am 22.05.2010 ihren Sohn zur Welt gebracht und 2 Jahre Elternzeit
beantragt. Diese endet nun am 21.05.2012. Sie ist nun wieder schwanger. Der Entbindungstermin ist der 16.7.2012, somit würde der Mutterschutz am 04.06.2012 beginnen.
Nun die Frage:
Wenn sie vom 22.05.2012 bis 03.06.2012 arbeiten gehen würde, also 8 Arbeitstage, besteht ein Urlaubsanspruch? Wenn ja, auf wie viele Urlaubstage hätte sie Anspruch?
Jahresurlaubsanspruch 26 Tage besteht nach TVöD.
Nächste Sache.
Sie teilt dem Arbeitgeber nun das Ende ihrer Elternzeit mit und das sie zum 22.05.2012 ihre Arbeit bis zum nächsten Mutterschutz wieder aufnimmt. Nun passiert dem ungeborenem Kind etwas (Fehlgeburt), hat sie Ihren Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit des ersten Kindes auf die volle 3 Jahre mit der Arbeitszusage verwehrt?
Vielen Dank fürs beantworten!
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Mutterschutz-Urlaubsanspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ist die Frage wie du in der Elternzeit beschäftigt warst?
Hast du im Unternehmen Teilzeit weiter gearbeitet oder gar nicht?
Liest sich fast so als ob du gar nicht gearbeitet hast.
Urlaubsanspruch entsteht in der Elternzeit nur für volle Monate.
Da es dann nur 12 Tag sind besteht kein Urlaubsanspruch.
Stellt sich für den Arbeitgeber noch eine ganz andere Frage.
Sofer du gar nicht arbeitest und direkt dann eine neue Elternzeit dran hängst mit einer Erweiterung auf 3 Jahre.
Macht es dann noch Sinn überhaupt noch dort beschäftigt zu sein?
Das sind dann 5 Jahre wo du aus dem Beruf draußen bist.
Kind schön und gut, ist immer ne super sache.
Aber überlege dir das Arbeitsverhältnis komplett aufzulösen.
Ist irgendwo nach den 5 Jahren eine Zumutung für den Arbeitgeber.
Der müsste dich im grunde komplett neu ausbilden.
5 Jahre ist halt nicht gerade wenig.
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Hallo,
den Vorschlägen von Monopolist zu folgen, halte ich mit Verlaub gesagt für dumm.
Der Gesetzgeber hat dies nun mal so vor gesehen und das aus gutem Grund. Also muss sich der AG dort beschweren, wenn ihm das nicht passt.
Wenn du nur einen Teil deines Erziehungsurlaubs verbrauchst, kannst du den Rest später nehemn. Der AG ist in bestimmten Fristen davon in Kenntnis zu setzen (ich glaube 8 Wochen).
Geh in Ruhe deine paar Tage arbeiten, "Urlaub" hast du dann ja genug!
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
So also, erstmal danke für die Antworten, wenn sie zum Teil auch etwas anders ausfallen, als ich erhofft habe.
zu Monopolist: Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wäre DAHER wohl dumm, wenn ich mein Arbeitsverhältnis auflösen würde. Im übrigens haben wir viele Frauen im Erziehungsurlaub oder sogar welche die sich nach dem Erziehungsurlaub noch haben beurlauben lassen. Dies ist im Angestelltenverhältnis übrigens bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes möglich. Wenn mein AG da was dagegen hätte, müsste er sich wirklich wo anders beschweren! Als eine Zumutung würde ich mich daher nicht bezeichen! Ich gebe aber sicherlich meinen SICHEREN Arbeitsplatz nicht auf!
zu Torwart123:
Wer spricht von einem 3. Kind? Bin jetzt grad mit Nr. 2 schwanger und ein 3. ist mit SICHERHEIT nicht geplant. Zwei reichen!
zu Amako/Andreas:
Danke für deine hilfreiche Antwort, wenigstens eine mit der ich was anfangen kann!
So nun zur weiteren Erklärung:
Soweit ich weiß ist nach § 17 MuSchuG geregelt, dass die Mutterschutzfrist (also das Beschäftigungsverbot in dieser Zeit) als Beschäftigungszeit gilt. Also würde ich nach diesem § nicht nur vom 22.05.-03.06. arbeiten, sondern wäre bis zum Ende der Mutterschutzfrist am 10.09.2012 beschäftigt. Es wäre also gut 3 1/2 Monate. Auch mein Personalrat sagt, ich kann gerne Arbeiten kommen, aber er weiß eben die Sache mit dem Urlaubsanspruch nicht.
Daher auch die Frage hier.
Ich kann mir vorstellen, dass es sich für manche so anhören muss, also würde ich schmarotzen wollen, aber auf den Gedanken mit dem Arbeiten gehen hat mich meine Krankenkasse gebracht. Es ist halt nun mal in der heutigen Zeit so, dass man mit Kinder vor allem dann auch mit zwei, auf jeden Cent angewiesen ist und guckt wo man bleibt! Wenn ich für die kurze Zeit wieder arbeiten gehen würde, hätte ich wieder Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld der Krankenkasse, das wäre in einem Monat fast das 4 fache an Geld!!
Ich hoffe daher auf weitere hilfreiche Anworten!
Danke nochmals im Voraus...
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