Hallo,
ich habe vor zwei Wochen erfahren, dass ich schwanger bin - und das schon im vierten Monat.
Ich befinde mich im letzten Ausbildungsjahr und meine Prüfung findet nächstes Jahr im Mai statt. Ich gehe ab dem 09.Januar in Mutterschutz, am 21.Februar ist mein Entbindungstermin u ich will trotz allem meine Prüfung im Mai machen. Hinterher gehe ich in Elternzeit.
Jetzt meine Frage: Mir stehen lt. Vertrag 12 Tage Urlaub im nächsten Jahr zu. Diese würden ja verfallen, da ich nach bestandener Prüfung nicht mehr in dem Betrieb beschäftigt bin u in Elternzeit gehe. Hätte ich dieses Jahr Anspruch auf die zwölf Tage? Meine Chefin ist der Meinung, mir würde nur ein Tag zustehen...und das kommt mir sehr komisch vor.:(
Liebe Grüße
Mutterschutz -> Urlaubsanspruch?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, warum nehmen sie nicht erst den Urlaub und gehen dann in erziehungszeit.
Du kannst den Urlaub nicht vorziehen in dieses Jahr.
Allerdings steht Dir im nächsten Jahr der Urlaubsanspruch bis zum Ende der Mutterschutzfrist oder wenn Du dann noch ein paar Tage arbeitest bis zum tatsächlichen Ende Deiner Ausbildung zu.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie die 12 Tage berechnet wurden, daher kann ich Dir keine Angabe zu Deinem Anspruch machen. Dass Dir nur ein Tag zusteht, stimmt aber offensichtlich nicht.
Einen Urlaub, den Du im nächsten Jahr dann nicht nehmen kannst, verschiebt sich auf das Ende der Elternzeit oder muss ausbezahlt werden.
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Hallo,
danke für die Antworten.
Mir wurde dieses Jahr aufgrund von firmeninternen Problemem schon ein Urlaub gestrichen, daher wollte ich gerne den Urlaub vorziehen, um somit wenigstens noch ein paar Tage haben zu können, um das Zimmer zu renovieren, etc. Deshalb habe ich nicht viel wert darauf gelegt, den Urlaub vor der Elternzeit zu nehmen, weil es mir nicht viel bringt.
Schade.
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