Leider konnte mir bis jetzt niemand helfen. Daher nochmal besser formuliert. Wenn jmd. ein halbes Jahr lang ein Beschäftigungsverbot hatte. Welches mitte des Jahres began. Dann jedoch im August die Schwangerschaft auf Grund einer Fehlgeburt endet, der jenige dann aber noch 14 Wochen zuhause bleibt auf Grund des zustehenden Mutterschutzes. Nun jedoch ende Oktober ein Sonderbonus bezahlt wird, auf Grund des guten Geschäftsjahres. Steht der Person der extra Bonus auch zu? Die Person fing anfang Dezember wieder an zu Arbeiten. Oder wäre zumindest ein Anspruch auf Teilzahlung vorhanden? Vielleicht weiß ja jmd. darüber bescheid, oder hat zumindest eine Meinung dazu. Vielen Dank im Voraus!!!
Gruss
devilheart84
Mutterschutz trotzdem Anspruch auf Bonus
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
zunächst kommt es darauf an, auf welcher rechtlichen Basis der Bonus gezahlt wurde. Dafür gibt es in den meisten Firmen Betriebsvereinbarungen, wenn es nicht sogar einen TV gibt. Aus diesem ließe sich dann entnehmen, ob auch anteilig gezahlt wird, oder nur wenn AN das ganze Jahr durchgearbeitet hat. Wenn es keine Regelung gibt, dann müsste auch anteilig gezahlt werden. Wenn alle etwas erhalten haben, dann ist die Grundlage der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wenn ich das richtig verstanden habe, so wurde die erste Hälfte des Jahres gearbeitet und dann wieder ab Dezember. Daraus folgt, dass insgesamt 7 Monate gearbeitet wurde, richtig? Dann wäre die Rechnung 7/12 der Bonuszahlung.
Und jetzt?
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