Mutterschutzgesetz - Bezahlung davor und danach?

2. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Stephan_Recht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschutzgesetz - Bezahlung davor und danach?

Hallo. Habe eine Frage auf Leistungen des Mutterschutzes vom Arbeitgeber. Meine Freundin ( 20 Jahre ) angestellt in einem Privatunternehmen (Fleisch/Wurst) befindet sich im 4. Schwangerschaftsmonat. Da meine Freundin ihren Mutterschaftspass ihrem Arbeitgeber abgegeben hat und er zu ihr sagte, das sie dann später nocheinmal darüber sprechen wollten wir uns nur erstmal vorinformieren wie die gesetzlichen Bestimmungen darüber sind. Frage nummer 1 ist die, wie die Bezahlung in den "6" Wochen davor und "8" danach ist. Bleibt sie gleich oder kann sich diese aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen verändern? Die nächste Frage (Nummer 2) wäre diese, wie sich das Verhältnis im Arbeitsplatz (Schonplatz) und den Arbeitsstunden äußert in den Schwangerschaft? Desweiteren wäre es auch schön zu wissen, welche Ansprüche man noch stellen könnte in den Urlaubstagen, etc. .

Vielen Dank
Stephan

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Schauen Sie doch mal auf folgende Seite:

http://dejure.org/gesetze/MuSchG

da finden Sie das Gesetz mit allen Details.

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