Hallo. Habe eine Frage auf Leistungen des Mutterschutzes vom Arbeitgeber. Meine Freundin ( 20 Jahre ) angestellt in einem Privatunternehmen (Fleisch/Wurst) befindet sich im 4. Schwangerschaftsmonat. Da meine Freundin ihren Mutterschaftspass ihrem Arbeitgeber abgegeben hat und er zu ihr sagte, das sie dann später nocheinmal darüber sprechen wollten wir uns nur erstmal vorinformieren wie die gesetzlichen Bestimmungen darüber sind. Frage nummer 1 ist die, wie die Bezahlung in den "6" Wochen davor und "8" danach ist. Bleibt sie gleich oder kann sich diese aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen verändern? Die nächste Frage (Nummer 2) wäre diese, wie sich das Verhältnis im Arbeitsplatz (Schonplatz) und den Arbeitsstunden äußert in den Schwangerschaft? Desweiteren wäre es auch schön zu wissen, welche Ansprüche man noch stellen könnte in den Urlaubstagen, etc. .
Vielen Dank
Stephan
Mutterschutzgesetz - Bezahlung davor und danach?
2. Februar 2005
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Frage vom 2. Februar 2005 | 21:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschutzgesetz - Bezahlung davor und danach?
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#1
Antwort vom 2. Februar 2005 | 23:21
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
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http://dejure.org/gesetze/MuSchG
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