Mutterschutzlohn Zeitarbeit

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tzuki1982
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschutzlohn Zeitarbeit

Hallo,

Nehmen wir mal an jemand arbeitet bei einer Leiharbeitsfirma und wird aufgrund von Einsatzende gekündigt und 3Monate später (von der selben Leihfirma) für einen Einsatz wieder eingestellt. Später erfährt diejenige das sie Schwanger ist und gibt dies bekannt mit folge eines Beschäftigungsverbots. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutzlohn? Darf der Arbeitgeber einfach nur den Vertraglichen Grundlohn/ vertragliche Stunden Zahlen? (Einige Wochen wurden gearbeitet wieder, auch Nachtschicht, dies wird aber vom Arbeitgeber ignoriert) oder zählt die Regelung der Entgeltfortzahlung des Durchschnittslohnes vor Eintritt der Schwangerschaft?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat den Durchschnitt des Entgeltes der letzten 13 Wochen fortzuzahlen. Bei kürzerem Beschäftigungsverhältnis wird der kürze Zeitraum zugrunde gelegt.

Es wird aber allerdings lediglich auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis abgezielt, die Vorbeschäftigung bleibt hierbei außer Betracht.

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