Hallo! Angenommen ich würde seit heute, 29. Januar ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber bekommen, ich aber schon ab 1.2. Meine Arbeitszeit auf 60% reduzieren werde, wie wird die Höhe des Mutterschutzlohnes bestimmt? Der Durchschnitt der letzten 3 Monate oder 60% des Durchschnitts der letzten 3 Monate? Vielen Dank!
Mutterschutzlohn
29. Januar 2021
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Frage vom 29. Januar 2021 | 20:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschutzlohn
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#1
Antwort vom 31. Januar 2021 | 19:11
Von
Status: Weiser (17456 Beiträge, 6495x hilfreich)
Lies https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/mutterschutzlohn-das-verdienen-ihre-kolleginnen-waehrend-des-beschaeftigungsverbots/#:~:text=Der%20Mutterschutzlohn%20errechnet%20sich%20aus,Wochen%20oder%203%20Monate%20maßgeblich.
Folglich:
/// Der Durchschnitt der letzten 3 Monate oder 60% des Durchschnitts der letzten 3 Monate?
Und jetzt?
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