Nach 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag, keine Übernahme in ein unbefristeten Arbeitsvertrag.

25. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
DerU
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag, keine Übernahme in ein unbefristeten Arbeitsvertrag.

Habe mal eine Frage.
Ich habe vor sechs Jahren und eine Maßnahme vom arbeitsamt 16i teilgenommen. Ich habe fünf Jahre für den öffentlichen Dienst gearbeitet. Nach den fünf Jahren habe ich befristeten 1 jahresvertrag bekommen von der Stadt selber.
Jetzt geht das hier zu Ende anstatt eine festeinstellung lassen sie den Vertrag auslaufen.
Mit der Begründung ich habe bei den ersten jahresvertrag keine schriftliche Bewerbung und kein vorstellungsgespräch gehabt. Und deswegen ist keine feste Übernahme möglich.
Mein Vorgesetzter meinte zu mir dass ich im Internet Nachrichten stellenausschreibung von ZBH schauen soll.und dass ich mich dann bewerben kann.

Was kann ich dagegen tun und ist das überhaupt rechtens???

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das ist der Kern eines befristeten Arbeitsvertrages, dass er am Ende der Befristungszeit ausläuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Pflicht zur Übernahme gibt es naturgemäß nicht. Denkbar wäre allenfalls, die Befristung selbst anzugreifen - aber auch das dürfte einigermaßen ohne Chancen auf Erfolg sein.

Angemerkt: nicht jeder weiß auf Anhieb, was "Maßnahme vom arbeitsamt 16i" bedeutet oder ZBH; 16i konnte ich googeln, aber ZBH? Zentraler Betriebshof? Zentralbibliothek Hamburg? ---?

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1045 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von DerU):
Mit der Begründung ich habe bei den ersten jahresvertrag keine schriftliche Bewerbung und kein vorstellungsgespräch gehabt. Und deswegen ist keine feste Übernahme möglich.


Keine Ahnung, ob das den Tatsachen entspricht, mir erscheint es vorgeschoben.

Wenn wir das aber mal als Tatsache voraussetzen: Sofern man dich behalten wollte, hätte es vermutlich eine Möglichkeit gegeben, ohne dass du dich bewerben musst.

Auf der anderen Seite kann es ja nicht schaden, wenn du dich bewirbst.

Dagegen, dass du nach der Befristung keinen unbefristeten (oder überhaupt einen) Vertrag bekommst, wird nix zu machen sein. Man hätte dir dafür auch überhaupt keinen Grund nennen müssen.

-- Editiert von User am 25. März 2023 07:44

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
mir erscheint es vorgeschoben

Vor allem: es bleibt bedeutungslos, wie du am Ende ja auch selbst schreibst.
Ich hatte es so verstanden, dass man @deru einen Weg weisen wollte, vielleicht auch ein Versäumnis aufzeigen ..

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich grübele noch an dem Konstrukt. Es wird sich wohl um eine Maßnahme nach § 16 SGB II handeln. Da ist die Bezuschussung gewisser Maßnahmen geregelt, also die Beziehung Arbeitgeber/JC. Diese Bezuschussung wird von Jahr zu Jahr geringer und endet nach 5 Jahren. Mir ist nicht ganz klar, wie das hier zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt ist. War da ein befristeter Vertrag für die Dauer der Förderung und dann wurde ein neuer befristeter Vertrag geschlossen, oder wie war das geregelt?

wirdwerden

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

... ich hatte verstanden 5 Jahre Fördermaßnahme 16 i nach SGB, danach 1 befristeter AV bei der Stadt selbst. Nun keine Übernahme. Und möglicherweise eine dieser sozialen Planstellen, von denen aus AN sich wegbewerben muss.

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#6
 Von 
DerU
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die 16i Maßnahme
War eine Maßnahme von jobcenter die über 5 Jahre geht.
Und ZBH ist der zentrale Betriebshof.

Nach dem 5 Jahren habe ich ohne Unterbrechung direkt ein jahresvertrag bekommen.
Da war nie die Rede davon dass ich eine Bewerbung oder ein vorstellungsgespräch benötige das wurde angeblich jetzt erst im Laufe des Jahres geändert.
Angeblich.
Was für meinen Arbeitsvertrag Auslaufen. Aber haben vor paar Tagen zwei neue eingestellt.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von DerU):
Nach dem 5 Jahren habe ich ohne Unterbrechung direkt ein jahresvertrag bekommen.
Das war recht nett vom Arbeitgeber. Offenbar war er mit dir zufrieden.
Der hat über diese 5 Jahre gestaffelt öffentliche Zuschüsse erhalten, damit er dich beschäftigt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html

Nach 5 Jahren endet diese Bezuschussung und er hat für 1weiteres Jahr selbst alle Kosten getragen.
Zitat (von DerU):
Mein Vorgesetzter meinte zu mir dass ich im Internet Nachrichten stellenausschreibung von ZBH schauen soll.und dass ich mich dann bewerben kann.
Mach das doch. Evtl. kannst du innerhalb des ZBH eine unbefristete Stelle aufgrund deiner 6jährigen Erfahrung dort erhalten. Du kannst jetzt auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen und dich damit innerhalb ZBH bewerben.

Dass der ZBH 2 neue Mitarbeiter eingestellt hat, kann bedeuten, dass es wieder eine § 16i-Maßnahme ist.
Der ZBH bekommt wieder Zuschüsse...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
DerU
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein die beiden arbeitsstellen die ausgeschrieben waren.
Sind direkt für den Zentralen Betriebshof ausgeschrieben gewesen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von DerU):
Nein die beiden arbeitsstellen die ausgeschrieben waren. Sind direkt für den Zentralen Betriebshof ausgeschrieben gewesen.
Ja. Sonst hätte man die 2 Leute nicht dort eingestellt.
Zitat (von DerU):
dass ich im Internet Nachrichten stellenausschreibung von ZBH schauen soll.und dass ich mich dann bewerben kann.
Ja, das kannst du doch machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DerU):
Was kann ich dagegen tun

Man hat einen befristeten Arbeitsvertrag, es bedarf also keiner Kündigung und eine Übernahmeflicht gibt es da auch nicht.

Einzige Chance wäre, die Befristung anzugreifen. Da kann man vor Gericht ziehen und das Ganze im Rahmen einer Klage prüfen lassen.



Zitat (von DerU):
und ist das überhaupt rechtens???

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Und da hier kein Hellseherforum ist, wäre die Nennung relevanter Details (z.B. Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen zum Thema) durchaus von Vorteil für den Erhalt zielführender Diskussionsbeiträge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
DerU
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass der ZBH 2 neue Mitarbeiter eingestellt hat, kann bedeuten, dass es wieder eine § 16i-Maßnahme ist.
Der ZBH bekommt wieder Zuschüsse
.

Also nein es gibt keine neue Maẞnahme.
Das ist ne ganz normale Stelle Ausschreibung geh wessen.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von DerU):
Das ist ne ganz normale Stelle Ausschreibung geh wessen.
Darauf haben sich Bewerber beworben und 2 wurden eingestellt. Ja, so geht das im normalen Lauf.
Jetzt überall woanders bewerben--- denn beim ZBH ist erstmal Ende.

Zitat (von DerU):
Jetzt geht das hier zu Ende
Wann endet denn der befristete Vertrag? Melde dich schnellstens --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur.
Du hast ab Beginn der Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG 1 von der Arbeitsagentur.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DerU
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann endet denn der befristete Vertrag? Melde dich schnellstens --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur.
Du hast ab Beginn der Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG 1 von der Arbeitsagentur


Mein Vertrag endet an 07,09,23

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Dann müssen Sie jetzt noch nicht zur Arbeitsagentur, aber dann halt spätestens Anfang Juni.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von DerU):
Da war nie die Rede davon dass ich eine Bewerbung oder ein vorstellungsgespräch benötige
Brauchst du auch nicht, es gibt einen Vertrag und dieser endet zu einem festgelegten Zeitpunkt. Was du danach machst ist ausschließlich deine Angelegenheit.
Wie kommst du darauf, dass du nach dieser Zeit noch weiterhin dort beschäftigt werden müsstest?
Wenn du dort weiterhin beschäftigt sein möchtest, dann musst du dich auch auf eine Stelle bewerben aber das hast du anscheinend nicht getan.

Zitat (von Nana71):
Sofern man dich behalten wollte, hätte es vermutlich eine Möglichkeit gegeben, ohne dass du dich bewerben musst.
Na so ganz ohne Bewerbung wird das nicht funktionieren. Es muss eine offene Stelle geben, diese muss ausgeschrieben werden und dafür muss man sich auch bewerben.

Zitat (von DerU):
Was kann ich dagegen tun und ist das überhaupt rechtens???
Bisher ist, deiner Beschreibung nach, alles rechtens.

Zitat (von DerU):
die beiden arbeitsstellen die ausgeschrieben waren.
Und warum hast du dich nicht auf eine der beiden Stellen beworben? Du wusstest doch, dass es Ausschreibungen gab.

Das einzig Sinnvolle ist sich auf andere offenen Stellen zu bewerben.

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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das einzig Sinnvolle ist sich auf andere offenen Stellen zu bewerben.

So wird es sein.
Meine Vermutung ist ja, dass diese Planstelle, die @deru innehat, eine spezielle Planstelle sein könnte, die speziell für AN gedacht ist, die über solche Fördermaßnahmen kommen; und solche Stellen könnten generell auf 1 Jahr befristet sein, so dass AN sich von diesem Posten aus grundsätzlich auf andere Planstellen bewerben müssen.

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#17
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1045 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Na so ganz ohne Bewerbung wird das nicht funktionieren.


Die Aussage des AG war, dass der Vertrag nicht verlängert werden kann, weil der TE beim ersten Jahresvertrag keine schriftliche Bewerbung eingereicht hat und kein Vorstellungsgespräch hatte...das halte ich für an den Haaren herbeigezogen.

Und warum sollte man einen befristeten Vertrag nicht grundsätzlich verlängern können? Das wurde bei auch schon gemacht, ohne dass ich mich erneut bewerben musste...

Eine entsprechende Stelle ist anscheinend vorhanden, denn es soll ja jetzt wieder ausgeschrieben werden.

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
...das halte ich für an den Haaren herbeigezogen.
Ich halte das für absolut plausibel. Wer über eine Befristung hinaus beschäftigt werden möchte, der kümmert sich frühzeitig darum entfristet zu werden bzw. erneut einen Vertrag zu bekommen. Das spiegelt auch das Interesse des entsprechenden Mitarbeiters.

Zitat (von Nana71):
Und warum sollte man einen befristeten Vertrag nicht grundsätzlich verlängern können?
Ganz grundsätzlich ist das natürlich möglich.......... wenn die entsprechenden Voraussetzungen dazu vorliegen. Ob das hier der Fall ist, das kann man nicht wissen, dazu fehlen einfach alle nötigen Infos.

Zitat (von Nana71):
Eine entsprechende Stelle ist anscheinend vorhanden, denn es soll ja jetzt wieder ausgeschrieben werden.
Na ist doch super! Dann einfach auf diese Stelle bewerben!

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
das halte ich für an den Haaren herbeigezogen.

Wie kommt man zu der Theorie?
Es ist doch normal, das jemand der weiter dort arbeiten will, sich entsprechend darum kümmert.
Lebensfern ist hingegen, einfach nichts zu tun und zu hoffen das es weitergeht.



Zitat (von Nana71):
Und warum sollte man einen befristeten Vertrag nicht grundsätzlich verlängern können?

Hat einer was anderes behauptet?



Zitat (von Nana71):
Das wurde bei auch schon gemacht, ohne dass ich mich erneut bewerben musste...

Glück gehabt.
Dummerweise fehlt es an der Rechtsgrundlage, das der AG des Fragers daran gebunden wäre ...


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