Habe mal eine Frage.
Ich habe vor sechs Jahren und eine Maßnahme vom arbeitsamt 16i teilgenommen. Ich habe fünf Jahre für den öffentlichen Dienst gearbeitet. Nach den fünf Jahren habe ich befristeten 1 jahresvertrag bekommen von der Stadt selber.
Jetzt geht das hier zu Ende anstatt eine festeinstellung lassen sie den Vertrag auslaufen.
Mit der Begründung ich habe bei den ersten jahresvertrag keine schriftliche Bewerbung und kein vorstellungsgespräch gehabt. Und deswegen ist keine feste Übernahme möglich.
Mein Vorgesetzter meinte zu mir dass ich im Internet Nachrichten stellenausschreibung von ZBH schauen soll.und dass ich mich dann bewerben kann.
Was kann ich dagegen tun und ist das überhaupt rechtens???
Nach 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag, keine Übernahme in ein unbefristeten Arbeitsvertrag.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das ist der Kern eines befristeten Arbeitsvertrages, dass er am Ende der Befristungszeit ausläuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Pflicht zur Übernahme gibt es naturgemäß nicht. Denkbar wäre allenfalls, die Befristung selbst anzugreifen - aber auch das dürfte einigermaßen ohne Chancen auf Erfolg sein.
Angemerkt: nicht jeder weiß auf Anhieb, was "Maßnahme vom arbeitsamt 16i" bedeutet oder ZBH; 16i konnte ich googeln, aber ZBH? Zentraler Betriebshof? Zentralbibliothek Hamburg? ---?
ZitatMit der Begründung ich habe bei den ersten jahresvertrag keine schriftliche Bewerbung und kein vorstellungsgespräch gehabt. Und deswegen ist keine feste Übernahme möglich. :
Keine Ahnung, ob das den Tatsachen entspricht, mir erscheint es vorgeschoben.
Wenn wir das aber mal als Tatsache voraussetzen: Sofern man dich behalten wollte, hätte es vermutlich eine Möglichkeit gegeben, ohne dass du dich bewerben musst.
Auf der anderen Seite kann es ja nicht schaden, wenn du dich bewirbst.
Dagegen, dass du nach der Befristung keinen unbefristeten (oder überhaupt einen) Vertrag bekommst, wird nix zu machen sein. Man hätte dir dafür auch überhaupt keinen Grund nennen müssen.
-- Editiert von User am 25. März 2023 07:44
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Zitatmir erscheint es vorgeschoben :
Vor allem: es bleibt bedeutungslos, wie du am Ende ja auch selbst schreibst.
Ich hatte es so verstanden, dass man @deru einen Weg weisen wollte, vielleicht auch ein Versäumnis aufzeigen ..
Ich grübele noch an dem Konstrukt. Es wird sich wohl um eine Maßnahme nach § 16 SGB II handeln. Da ist die Bezuschussung gewisser Maßnahmen geregelt, also die Beziehung Arbeitgeber/JC. Diese Bezuschussung wird von Jahr zu Jahr geringer und endet nach 5 Jahren. Mir ist nicht ganz klar, wie das hier zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt ist. War da ein befristeter Vertrag für die Dauer der Förderung und dann wurde ein neuer befristeter Vertrag geschlossen, oder wie war das geregelt?
wirdwerden
... ich hatte verstanden 5 Jahre Fördermaßnahme 16 i nach SGB, danach 1 befristeter AV bei der Stadt selbst. Nun keine Übernahme. Und möglicherweise eine dieser sozialen Planstellen, von denen aus AN sich wegbewerben muss.
Ja die 16i Maßnahme
War eine Maßnahme von jobcenter die über 5 Jahre geht.
Und ZBH ist der zentrale Betriebshof.
Nach dem 5 Jahren habe ich ohne Unterbrechung direkt ein jahresvertrag bekommen.
Da war nie die Rede davon dass ich eine Bewerbung oder ein vorstellungsgespräch benötige das wurde angeblich jetzt erst im Laufe des Jahres geändert.
Angeblich.
Was für meinen Arbeitsvertrag Auslaufen. Aber haben vor paar Tagen zwei neue eingestellt.
Das war recht nett vom Arbeitgeber. Offenbar war er mit dir zufrieden.ZitatNach dem 5 Jahren habe ich ohne Unterbrechung direkt ein jahresvertrag bekommen. :
Der hat über diese 5 Jahre gestaffelt öffentliche Zuschüsse erhalten, damit er dich beschäftigt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html
Nach 5 Jahren endet diese Bezuschussung und er hat für 1weiteres Jahr selbst alle Kosten getragen.
Mach das doch. Evtl. kannst du innerhalb des ZBH eine unbefristete Stelle aufgrund deiner 6jährigen Erfahrung dort erhalten. Du kannst jetzt auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen und dich damit innerhalb ZBH bewerben.ZitatMein Vorgesetzter meinte zu mir dass ich im Internet Nachrichten stellenausschreibung von ZBH schauen soll.und dass ich mich dann bewerben kann. :
Dass der ZBH 2 neue Mitarbeiter eingestellt hat, kann bedeuten, dass es wieder eine § 16i-Maßnahme ist.
Der ZBH bekommt wieder Zuschüsse...
Nein die beiden arbeitsstellen die ausgeschrieben waren.
Sind direkt für den Zentralen Betriebshof ausgeschrieben gewesen.
Ja. Sonst hätte man die 2 Leute nicht dort eingestellt.ZitatNein die beiden arbeitsstellen die ausgeschrieben waren. Sind direkt für den Zentralen Betriebshof ausgeschrieben gewesen. :
Ja, das kannst du doch machen.Zitatdass ich im Internet Nachrichten stellenausschreibung von ZBH schauen soll.und dass ich mich dann bewerben kann. :
ZitatWas kann ich dagegen tun :
Man hat einen befristeten Arbeitsvertrag, es bedarf also keiner Kündigung und eine Übernahmeflicht gibt es da auch nicht.
Einzige Chance wäre, die Befristung anzugreifen. Da kann man vor Gericht ziehen und das Ganze im Rahmen einer Klage prüfen lassen.
Zitatund ist das überhaupt rechtens??? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Und da hier kein Hellseherforum ist, wäre die Nennung relevanter Details (z.B. Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen zum Thema) durchaus von Vorteil für den Erhalt zielführender Diskussionsbeiträge.
.ZitatDass der ZBH 2 neue Mitarbeiter eingestellt hat, kann bedeuten, dass es wieder eine § 16i-Maßnahme ist. :
Der ZBH bekommt wieder Zuschüsse
Also nein es gibt keine neue Maẞnahme.
Das ist ne ganz normale Stelle Ausschreibung geh wessen.
Darauf haben sich Bewerber beworben und 2 wurden eingestellt. Ja, so geht das im normalen Lauf.ZitatDas ist ne ganz normale Stelle Ausschreibung geh wessen. :
Jetzt überall woanders bewerben--- denn beim ZBH ist erstmal Ende.
Wann endet denn der befristete Vertrag? Melde dich schnellstens --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur.ZitatJetzt geht das hier zu Ende :
Du hast ab Beginn der Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG 1 von der Arbeitsagentur.
ZitatWann endet denn der befristete Vertrag? Melde dich schnellstens --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur. :
Du hast ab Beginn der Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG 1 von der Arbeitsagentur
Mein Vertrag endet an 07,09,23
Dann müssen Sie jetzt noch nicht zur Arbeitsagentur, aber dann halt spätestens Anfang Juni.
Brauchst du auch nicht, es gibt einen Vertrag und dieser endet zu einem festgelegten Zeitpunkt. Was du danach machst ist ausschließlich deine Angelegenheit.ZitatDa war nie die Rede davon dass ich eine Bewerbung oder ein vorstellungsgespräch benötige :
Wie kommst du darauf, dass du nach dieser Zeit noch weiterhin dort beschäftigt werden müsstest?
Wenn du dort weiterhin beschäftigt sein möchtest, dann musst du dich auch auf eine Stelle bewerben aber das hast du anscheinend nicht getan.
Na so ganz ohne Bewerbung wird das nicht funktionieren. Es muss eine offene Stelle geben, diese muss ausgeschrieben werden und dafür muss man sich auch bewerben.ZitatSofern man dich behalten wollte, hätte es vermutlich eine Möglichkeit gegeben, ohne dass du dich bewerben musst. :
Bisher ist, deiner Beschreibung nach, alles rechtens.ZitatWas kann ich dagegen tun und ist das überhaupt rechtens??? :
Und warum hast du dich nicht auf eine der beiden Stellen beworben? Du wusstest doch, dass es Ausschreibungen gab.Zitatdie beiden arbeitsstellen die ausgeschrieben waren. :
Das einzig Sinnvolle ist sich auf andere offenen Stellen zu bewerben.
ZitatDas einzig Sinnvolle ist sich auf andere offenen Stellen zu bewerben. :
So wird es sein.
Meine Vermutung ist ja, dass diese Planstelle, die @deru innehat, eine spezielle Planstelle sein könnte, die speziell für AN gedacht ist, die über solche Fördermaßnahmen kommen; und solche Stellen könnten generell auf 1 Jahr befristet sein, so dass AN sich von diesem Posten aus grundsätzlich auf andere Planstellen bewerben müssen.
ZitatNa so ganz ohne Bewerbung wird das nicht funktionieren. :
Die Aussage des AG war, dass der Vertrag nicht verlängert werden kann, weil der TE beim ersten Jahresvertrag keine schriftliche Bewerbung eingereicht hat und kein Vorstellungsgespräch hatte...das halte ich für an den Haaren herbeigezogen.
Und warum sollte man einen befristeten Vertrag nicht grundsätzlich verlängern können? Das wurde bei auch schon gemacht, ohne dass ich mich erneut bewerben musste...
Eine entsprechende Stelle ist anscheinend vorhanden, denn es soll ja jetzt wieder ausgeschrieben werden.
Ich halte das für absolut plausibel. Wer über eine Befristung hinaus beschäftigt werden möchte, der kümmert sich frühzeitig darum entfristet zu werden bzw. erneut einen Vertrag zu bekommen. Das spiegelt auch das Interesse des entsprechenden Mitarbeiters.Zitat...das halte ich für an den Haaren herbeigezogen. :
Ganz grundsätzlich ist das natürlich möglich.......... wenn die entsprechenden Voraussetzungen dazu vorliegen. Ob das hier der Fall ist, das kann man nicht wissen, dazu fehlen einfach alle nötigen Infos.ZitatUnd warum sollte man einen befristeten Vertrag nicht grundsätzlich verlängern können? :
Na ist doch super! Dann einfach auf diese Stelle bewerben!ZitatEine entsprechende Stelle ist anscheinend vorhanden, denn es soll ja jetzt wieder ausgeschrieben werden. :
Zitatdas halte ich für an den Haaren herbeigezogen. :
Wie kommt man zu der Theorie?
Es ist doch normal, das jemand der weiter dort arbeiten will, sich entsprechend darum kümmert.
Lebensfern ist hingegen, einfach nichts zu tun und zu hoffen das es weitergeht.
ZitatUnd warum sollte man einen befristeten Vertrag nicht grundsätzlich verlängern können? :
Hat einer was anderes behauptet?
ZitatDas wurde bei auch schon gemacht, ohne dass ich mich erneut bewerben musste... :
Glück gehabt.
Dummerweise fehlt es an der Rechtsgrundlage, das der AG des Fragers daran gebunden wäre ...
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