Nach 21 Jahren - Betriebsbedingte Kündigung

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
suba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 21 Jahren - Betriebsbedingte Kündigung

Hallo zusammen!
Jetzt hat´s mich getroffen.
Die Fakten:
Einzelhandel
Chef muß per 31.12. von 3 auf 2 Abteilungsleiter reduzieren.
Zur Auswahl stehen:
Person 1: Frau , 47 Jahre, 9 Jahre Betriebszuge., erwachsene Kinder, seit 1 Jahr Abteilungsleiter Lebensmittel, Betriebsratmitglied.
Person 2: Frau, ca. Mitte 40, ca. 15 Jahre Betriebszuge., alleinstehend, seit ca. 12 Jahren Abteilungsleiter Lebensmittel, Schwerbehindert(Krebs)
Person 3: ich, 44 Jahre, 21 Jahre Betriebszuge. 2 Kinder (11 + 8 Jahre), seit 16 Jahren Abteilungsleiter NonFood
Chef hat mir gekündigt mit Abfindung.
Al-Stelle fällt laut Umsatzvorgaben in der Lebensmittelabteilung weg.
Person 1 soll meinen Job bekommen - weil in Nonfood Besetzung und Umsatz passen.
Sozusagen eine Freikündigung!
Soll das etwa Soziale Auswahl heißen?


Ich finde, ein echter Härtefall!

Wie denkt Ihr?
Was soll ich tun - außer klagen!
Gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wann hast du die Kündigung bekommen?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu Person 1: unkündbar aufgrund der Betriebsratstätigkeit:

zu Person 2: kündbar nur mit erheblichen Schwierigkeiten und mit Zustimmung Integrationsamtes

zu Person 3: keine Hindernisse für Kündigung in der Person selbst

Du kannst versuchen, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Die Erfolgsaussichten mag ich jedoch nicht beurteilen. Nach meiner Einschätzung hätte jedoch der schwerbehinderten Person 2 gekündigt werden müssen.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Nach meiner Einschätzung hätte jedoch der schwerbehinderten Person 2 gekündigt werden müssen.


Weswegen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

@venotis
- geringeres Alter
- geringere Betriebszugehörigkeit
- geringere Unterhaltsverpflichtungen

Die Schwerbehinderung wiegt das nach meiner Einschätzung nicht auf, habe aber auch darauf hingewiesen, dass ich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage nicht beurteilen möchte.

Siehst Du das anders? Dann die Gegenfrage: weswegen?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@hh Nun ja, ich weiß halt nicht inwieweit das Integrationsamt die Schwerbehinderte kündigungsmäßig 'schützt' bzw. die Vorschrift erst die Zustimmung einzuholen.

Ich halte mich aus Sozialauswahl'beurteilungen' hier grundsätzlich raus. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
suba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@venotis:
Habe die Kündigung am 30.12.06 erhalten - Kündigung per 30.06.07.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Außer klagen fällt mir sonst nichts ein, was du machen könntest (bist ja noch innerhalb der Frist).

Chanceneinschätzung bei Klage mach ich grundsätzlich keine. Das ist halt das Risiko, was man bei ner Klage hat.

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#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Bei einer Kündigungsschutzklage kommt es im Vorfeld immer zu einem Gütetermin. Hier könnte dann evtl. die Chance bestehen, daß die Kündigung zurückgenommen wird.

Da der AG eine Abfindung angeboten hat, könnte die evtl. im Termin noch erhöht werden. Verlieren kann man grundsätzlich nichts bei einer Klage, aber gewinnen kann man alles.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für die Kündigungsschutzklage hast Du nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit. Daher ist eine gewisse Eile angesagt.

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