Nach AN-Kündigung verkürzte Kündigungsfrist erfragen

2. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
MikeTakrelyt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach AN-Kündigung verkürzte Kündigungsfrist erfragen

Guten Tag,

Folgende Situation:
Arbeitnehmer AN hat am 28.08.2018 schriftlich Kündigung unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist zum Quartalsende 31.12.2018 bei seinem Arbeitgeber AG eingereicht.
Nun erhält AN von seinem neuen zukünftigen AG das Angebot, bereits anstatt zum 01.01.2019 schon zum 01.12.2018 oder gar zum 01.11.2018 anzufangen, sofern der aktuelle AG dies zulässt.

FRAGE:
Ist es rechtlich für den AG überhaupt möglich, die bereits eingereichten schriftliche Kündigung zum 31.12.2018 zu ignorieren und eine neue Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt zu akzeptieren, sofern AG der Anfrage zustimmt? Quasi eine aktualisierte Kündigung?
Oder wäre die Mühe des AN vergeblich, den AG um eine frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bitten?

Danke und viele Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ob der AG zustimmt, vermag freilich niemand vorauszusagen. Rechtlich möglich ist eine Vereinbarung über eine frühzeitige Beendigung des AV auf jeden Fall. Nennt sich Aufhebungsvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MikeTakrelyt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, grundsätzlich ist es moglich. Meine Frage bezog sich auf die Tatsache, dass eine schriftliche Kündigung mit einem späteren Datum bereits unterschrieben beim AG eingegangen ist und ob der Aufhebungsvertrag danach überhaupt rehtlich noch möglich ist (ungeachtet der Einwilligung des AG).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ja, natürlich. Aber eben nicht 'ungeachtet der Zustimmung des AG'.
Wenn zwei Seiten sich einig sind, ist das in aller Regel zu machen. Freilich gibt es Ausnahmen, die hier aber nicht greifen. - es gibt keine Gesetz, das das verbieten würde. Wozu auch?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen