Nach Arbeitsunfall Arbeitgeber verklagen ?

22. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
prettyinpink
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Arbeitsunfall Arbeitgeber verklagen ?

Hallo,

Ein Freund von mir wurde letzte Woche bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt:
Ein Rolltor auf dem Firmengelände ist wie eine Art Fallbeil in seine Wirbelsäule gestürzt, anstatt automatisch anzuhalten. (Mit diesem Rolltor gab es schon öfter Probleme.)
Nun ist er gelähmt, Rippenbrüche, Lungenquetschung etc.

Nun würde ich gerne wissen, welche Möglichkeiten er hat: den Arbeitgeber auf Schmerzensgeld verklagen oder was ist der übliche Weg ?

Danke !


-- Editiert am 22.03.2009 18:00

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

Hallo, das ist natürlich ganz schön hart für deinen Freund, aber insofern der AG nicht vorsätzlich das Tor so manipuliert hat, dass es runterrollt, schließt das SGB VII eigentlich die Haftung des AG aus. Siehe hier.

Ob man nun noch zivilrechtlich was vom AG einklagen könnte (Schmerzensgeld), weiß ich nicht. Dazu sollte man doch besser einen Anwalt befragen, der das kompetent und rechtsverbindlich beantworten kann (und darf!).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
prettyinpink
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort.
Wir haben leider bisher alle gar keinen Plan, was man erwarten kann und wie man die Sache am Besten angeht :-(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

Deshalb ja der Rat einen Anwalt zu befragen.

Dies hier ist ein [color=red]Laien[/color]forum. Laien wissen sicher nicht alles ... und es wäre doch schade, wenn ihm in paar Jahren mal jemand, der es wissen muss (Anwalt), sagt. 'Jaaa ... da hätten Sie gleich damals gegen den AG klagen müssen. Jetzt ist das verjährt.' o.ä.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Wichtig ist - fürs erste - das für das Krankenhaus, Reha usw. und vor allem für die Einrichtung des behindertengerechten Arbeitsplatzes auch die Verwaltungsberufsgenossenschaft des AG (Pflicht-Mitgliedschaft für alle AG) mit ein Ansprechpartner ist. Sollte also ein AG schuldhaft gehandelt haben, dann würden die sich zwecks Kostenerstattung an diesen wenden.
Hier ist aber die Frage nach einem Schmerzensgeld, das unabhängig von der Haftung für die ganzen Schäden zu betrachten ist. Ich denke, da solltest du - wie oben beschrieben - einen spezialiserten Anwalt suchen (Anwaltskammer), Thema Schmerzensgeld. Wissen solltet ihr nur, dass solche Prozesse sich über viele Jahre hinziehen können, da die Versicherungen fast immer eine Zahlung ablehnen und versuchen, dem "Opfer" eine Mitschuld zu geben. Deswegen würde ich Beweise sichern, also von anderen Arbeitskollegen schriftliche Aussagen, das das Tor z.B. an dem und dem Tag dieses/jenes Verhalten gezeigt hat.
Fotos von dem Tor würden vielleicht auch nichts schaden - wobei das vermutlich schon die VBG übernommen haben könnte, um die Ursache zu ermitteln (also dort auch ruhig nachfragen).

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#5
 Von 
prettyinpink
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön !
Weisst Du, ob die Verwaltungsberufsgenossenschaft auch einen Anwalt stellt / bezahlt ? Sollte man sich zuerst an die BG wenden ?
Der Freund hat keine Rechtsschutzversicherung :-(
Wegen dem Tor wurde bereits schon ermittelt.

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