Nach Arbeitsunfall zum Sozialamt!!! Bau BG Hamburg

6. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
nobby69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Arbeitsunfall zum Sozialamt!!! Bau BG Hamburg

Hallo zusammen,

da ich hier im Forum neu bin werde ich erstmal etwas zur Vorgeschichte berichten. Ich hatte Anfang '99 einen Arbeitsunfall mit erheblichen Knieverletzungen. Nach einigen Operationen begann Anfang '01 parallel zur medizinischen , die berufliche Rehabilitation in Form einer Umschulung. Während der Umschulung erfolgten weiter Operationen, die ich zu 95% in die Ferien gelegt habe um Ausfallzeiten zu vermeiden. Im Juni '03 habe ich die Umschulung erfolgreich abgeschlossen. Ich war zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Unfallfolgen Arbeitsunfähig geschrieben. Da es der letzte Prüfungteil war habe ich an der 30 minütigen Prüfung teilgenommen. Ich habe den Schulungraum mit Gehhilfen betreten und die Präsentation abgehalten. Mit bestandener Prüfung endet auch die Umschulung und der Teil der beruflichen Rehabilitation. Ich sollte mich laut BAU BG HAMBURG am nächsten Tag arbeitssuchend, beim zuständigen Arbeitsamt melden. Auf ein Familienmitglied angewiesen, ließ ich mich zum Arbeitsamt fahren und hoppelte mit meinen Krücken zur zuständigen Person. Die Arbeitsamtmitarbeiterin fragte mich nach meinen Gesundheitsstand und ich sagte ihr ich sei wegen Unfallfolgen Arbeitsunfähig krankgeschrieben und es folgt unmittelbar eine erneute OP. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass das Arbeitsamt in diesem Fall mich nicht annehmen könne, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und ich Anspruch auf Krankengeld hätte. Daraufhin zur Krankenkasse wo mir gesagt wurde: " Hier können wir nichts für sie tun, da es sich um Unfallfolgen handelt und dafür sei die Bau BG zuständig". Dann zu Hause angekommen wieder Telefonate mit der BG, sowie einige Briefwechsel. Von Seiten der BG kamen nur Aussagen wie mit Beendigung der Umschulung sind wir raus; Sie haben doch umgeschult, das Knie brauchen sie doch im neuen Beruf nicht, ist ja eine sitzende Tätigkeit; nein nein, das Arbeitsamt ist für sie zuständig. Solche Kommentare kommen dort von einer Angestellten, wo ich der Meinung bin das diese Person meine körperlichen Probleme nicht beurteilen kann, geschweige die Kompetenz besitzt. So geht es schon einige Wochen hin und her zwischen Arbeitsamt, Krankenkasse und der Bau BG Hamburg. Die einzige Begründung habe ich nun vom Arbeitsamt erhalten, dass ich laut SGB anspruch auf Krankengeld habe. Da ich nun zwischen den Fronten stehe und jahrelang diese Personen finanziert habe, und von denen ich mich jetzt noch beschimpfen lassen muss bitte ich hier um hilreiche Ideen und Nützliche Unterstützung. Ich habe auch schon den Gedanken gehabt, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, in Form der regionalen Presse sowie der IHK, da von einem Ende der medizinischen Rehabilitation nicht die Rede sein kann.

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"tschööööö nobby"

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