Nach Beendigung des AV im Minijob durch betriebsbedingte Kündigung ist jeglicher Kontakt zu den Klie

7. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
go617751-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Beendigung des AV im Minijob durch betriebsbedingte Kündigung ist jeglicher Kontakt zu den Klie

ienten untersagt.

Ist diese Formulierung tatsächlich zulässig. Sie schränkt meinen arbeitsreclichen und persönlichen Bereich ein, was doch nicht möglich ist. Oder?

-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 00:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go617751-47):
Ist diese Formulierung tatsächlich zulässig.

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen findet.

Und wodrin sie sich genau findet.

Wenn wir dieses kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von go617751-47):
jeglicher Kontakt

Freilich wäre der Wortlaut dieser Klausel ungemein hilfreich. Hilfreich wäre ebenfalls zu wissen, um welches Arbeitsgebiet es geht,
Stutzig macht allerdings schon, dass/wenn jeglicher Kontakt untersagt sein soll - kein Glückwunsch zum Geburtstag, kein Anruf nach dem Wohlergehen, kein Kurzbesuch auf einen Kaffee, .... das könnte allerdings über jegliches legitime Ziel hinausschießen.

1x Hilfreiche Antwort

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