Nach Elternzeit unmögliche Arbeitszeit

13. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)
Nach Elternzeit unmögliche Arbeitszeit

Hallo Recht Net Gemeinde,
meine Frau will ab 15.05.2012 nach ende der Elternzeit wieder arbeiten. Bei der Firma ist sie seit 14 Jahren. Nun hat sie ihr Arbeitgeber eingeladen und sie gefragt wie sie sich die weitere Zusammenarbeit vorstellt und sie teilte mit, das sie entweder von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr arbeiten könne, da sie anders keine Aufsicht für unsere Kleine hat. Ich arbeite von 08.00 bis 17.15 Uhr und bin um 17.45 zuhause. Ratet mal, in welchem Zeitraum sie nun arbeiten kann.... richtig! Von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Vorher hat sie in 3 Schichten gearbeitet. Was sollen wir denn da machen? Begründung (da muss ich echt gleich lachen) ...da zu diesem Zeitpunkt kein Meister mehr anwesend ist und ein anlernen dadurch nicht möglich ist. Und was ist dann in der Nachtschicht? Da ist auch kein Meister da!

Um Rat wären wir dankbar.

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70 Antworten
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#1
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss nach Elternzeit einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen,oder?! Erst schaut er wann sie keine Zeit hat und dann bietet er genau in dieser Zeit eine Stelle an :???:

Er will vermutlich auf einen Aufhebungsvertrag hinaus. Der Grund für sein Handeln wird sicherlich darin begründet liegen, das ich ihn vor das Arbeitsgericht gezerrt habe. Ich hab auch mal in dem Verein gearbeitet. Ich war 12 Jahre als Schichtleiter tätig und musste aus gesundheitlichen Gründen den Meister machen. Er gab mir eine schriftliche Einstellungszusage und hielt sich nicht daran. Und nun will er sich wohl revangieren.

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26x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

... kann bzw. darf der Arbeitgeber erst durch ein persönliches Gespräch die Zeiten erfragen an denen es ausgeschlossen ist zu arbeiten, um dann genau diese Zeiten zu benennen? Moralisch unterste Schublade (finde ich) aber gesetzlich? Er muss einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Das tut er. Was nun wenn der AN da nicht kann?




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73x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Wenn man sich an das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren hält, ist der Arbeitgeber schon ziemlich unter Druck, den Antrag ernsthaft zu prüfen. Wieviele Arbeitnehmer hat das Unternehmen?

Teilzeit- und Befristungsgesetz
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.

(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.

(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.

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#5
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Das wollten wir eben vermeiden, denn wenn wir vor das AG gehen, ist der Arbeitsplatz erledigt.

Ich muss Dir recht geben das es eben kein Wunschkonzert ist, AAABER bei anderen geht es ja auch! Und dies gilt es zu beweisen.
Na ja, dann schaun wir mal.

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#7
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Um eine Antwort auf die Frage von Hamburgerin01 zu geben. Es waren mal 430. Durch splitten der einzelnen Abteilungen in eigenständige Firmen sind es 195 in der, der meine Frau angehört. Am Montag werden wir mal beim Arbeitsgericht anrufen und den Fall schildern. Die helfen einem schon, oder?! Recht ist eben nicht so einfach da jeder von uns ein anderes Rechtsgefühl und Rechtsempfinden hat. Ein Betriebsrat existiert schon, es ist aber mehr ein Arbeitgeber Vertreter.

Als meine Frau jahre lang Dauernachtschicht machen musste, war auch kein Meister da. Das Anlernen wurde durch die Schichtleiter vorgenommen. Deshalb glaube ich nicht das dieses Argument zählen wird.

Und wenn alles in die Hose geht, muss sie eben zum Arbeitsamt gehen. Hilft ja nix! Kündigen tut sie auf alle Fälle nicht! Dann muss schon er ihr kündigen!!

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#9
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hallo Nick_19!?? Bei deinen Ausführungen komm ich nicht ganz mit! Eine Eigenkündigung steht nicht zur Diskussion! Was hat das mit be*******n zu tun? Wir haben, weil wir uns schon dachten das er mit so einer linken Nummer kommt, mit dem Arbeitsamt und dem Arbeitsgericht in Verbindung gesetzt. Der vom Arbeitsgericht hat gesagt: Warum sollten sie kündigen? Unterschreiben sie keinen Aufhebungsvertrag! Warum auch?!. Die vom Arbeitsamt sagten, wenn es soweit ist kann sie kommen. wenn sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt bekommt sie ALG1 !! Und sie steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. 4 Stunden am Tag. Wo ist also das Problem? Außer, um es mal auf Deutsch zu sagen, wir uns verarscht vorkommen und eigentlich wissen wollten ob er damit durch kommt bzw. ob es eine Möglichkeit gibt, einen Hebel, mit wir ansetzen können um die Stressfreiere Lösung zu finden.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Ich würde dringend dazu raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Bei der Anzahl von Mitarbeitern gäbe es sicher durchsetzbare Möglichkeiten, Ihre Frau zu beschäftigen.



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#11
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Das sehe ich auch so!

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#12
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

FEHLER....Doppelt geschrieben :(

-- Editiert Keine_Ahnung123 am 24.07.2012 12:01

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#13
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hallo 123 Recht.net Gemeinde,
wir hatten nun einen Gütetermin. Aber das ist wohl ein bisschen komisch gelaufen.
Der gegnerische Anwalt hat sich verhalten wie ein kleines, stures, bockiges Kind.

Richter fragt: warum kann Frau XY nicht zu den genannten Zeiten eingesetzt werden?

Antwort: Wir haben unsere Gründe.

Richter fragt: welche?

Anwalt: Sag ich nicht!

Richter: Sie müssen mir doch die Gründe mitteilen.

Anwalt: Nö, muss ich nicht! Ich habe schon vor ganz anderen Gerichten gewonnen. Auf den Schreibkram hab ich keine Lust. Frau XY soll das einzig richtige machen und soll hier und jetzt kündigen dann ist alles gegessen.

Richter: Dumm schau... dann: Das wird Frau XY nicht tun! Also gütig einigen wollen sie sich nicht (und macht mit den Fingern so eine Geld/Pinke Pinke geste)?

Anwalt: Wie gütig einigen? meinen sie eine Abfindung? Wie kommen sie auf das (originaler Wortlaut des Anwalts) schmale Brett das die da was von uns bekommt? Keinen Cent bekommt die.

Darauf der Richter: Das haben nicht sie zu entscheiden

Anwalt: das werden wir ja dann sehen und lacht so blöd

Der Gegner muss jetzt mal eine Stellungnahme abgeben warum es nicht geht, dann haben wir 2 Wochen Zeit darauf zu antworten und dann gibt es eine Hauptverhandlung.

Wie ist denn der Rechtsanwalt drauf oder ist das "normal"?
Unser Anwalt hat auch gesagt das er sowas noch nicht erlebt hat. Da hätte man ja Eintritt verlangen können :)

Ist das so gut für uns oder nicht relevant?

Viele Grüße
KA

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#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Ich finde es prima für Sie, dass Ihr Arbeitgeber so einen dummen Anwalt hat. :devil: Der Richter in der Hauptverhandlung ist schließlich regelhaft derselbe, der die Vergleichsverhandlung geführt hat.

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#15
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für mich hört sich die Schilderung des Gütetermins danach an, als ob der AG ganz genau weiß, dass seine Gründe nicht ziehen werden. Dann sagt man lieber gar nichts als das falsche. Das auch für mich sehr seltsame Benehmen des RA ist evlt. Taktik und soll darüber hinwegtäuschen, dass es derzeit nichts vernünftiges gibt, um es vorzutragen. Bin mal gespannt, ob im Kammertermin der gleiche RA aufläuft oder aber auf einmal jemand anderes, evlt. aus der Sozietät, dann am gegnerischen Tisch sitzt.

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#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2531x hilfreich)

Da hätte man wirklich Eintritt nehmen können. :party:

Nur - und das finde ich persönlich bedenklich - es geht eigentlich um die Arbeitszeit und nicht um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Warum ist die einzig mögliche Einigung, die den Rechtsvertretern in den Sinn kommt, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen ein Abfindungszahlung?

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#17
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hallo, und genau da wären wir am Punkt. Keiner, außer unser Anwalt, redet von dem Arbeitsplatz. Da geht überhaupt keiner darauf ein :???:

Und Du Eidechse meinst, das dann gleich zwei von den Typen kommen? Ich bin mir sicher das der gleiche wieder auftauchen wird.

VG
KA

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#18
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

.... ich bin nur neugierig auf die Begründung! Wir sind auch der Meinung das er einfach nicht wusste was er darauf sagen soll. Aber es ist ja lt. seinen Aussagen nicht sein erster Prozess. Hier wäre doch dann "VORBEREITUNG" das Zauberwort, oder?! Der muss doch wissen das so eine frage kommen wird. Oder wollte er uns tatsächlich nur einschüchtern?! Denkbar wäre es. Macht/Versucht man so was? Vermutlich schon.

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38266 Beiträge, 13965x hilfreich)

Sehe ich anders. Wenn er aus was für Gründen auch immer eine richterliche Entscheidung haben will, dann ist das Verhalten doch völlig in Ordnung.

Dann kann er unbequemen anderen Mitarbeitern, die sich darüber beschweren, dass eine Dame "Schokoladenarbeitszeiten" bekommen hat, schlicht und ergreifend erklären, dass das nicht seine Entscheidung war, sondern die eines Gerichts. Denn das Problem für den Arbeitgeber ist in diesen Fällen doch, dass er die sozialen Belange a l l e r Mitarbeiter berücksichtigen muss. Und die Nachmittagsarbeitszeiten sind nun mal die unbeliebtesten.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 26.07.2012 09:05

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#20
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Ob Du es glaubst oder nicht, es geht hier nicht um machen wollen. Es geht um machen können. Ich könnte jetzt schmutzige Wäsche waschen aber ich sage nur so viel zu dem Thema:

Eine wollte nur Nachtschicht machen und die andere nur 1. Schicht. Wer meinst Du war 2 Jahre lang in der zweiten Schicht? Dann wollte die von der Nachtschicht keine Nachtschicht mehr. Wechselte mit der anderen dann 1. und 2. Schicht und wer meinst Du hatte knapp 5 Jahre Nachtschicht?
Erst das letzte Jahr vor der Elternzeit hat meine Frau "normal" in drei Schichten gearbeitet.

Zumal auch zu erwähnen ist das wir Hausaufgaben bekommen haben die wir sehr Gründlich machten. Soll bedeuten dass wir mittlerweile 47 "Sonderfälle" ermitteln konnten, die Arbeiten können wie sie wollen. 47 von 200.Der eine kann keine Nachtschicht machen, der andere nur Nachtschicht, der nächste nur 1 und wiederum ein anderer nur 1. und 2.. Der Nächste kann nur von 10.00 bis 14.00 Uhr arbeiten, die andere wiederum vom 16.00 bis 20.00 Uhr. Also was soll das vom AG?
Aber wie dein Name schon sagt.... irgendwas wir es werden ....


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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38266 Beiträge, 13965x hilfreich)

Siehst Du, genau deshalb lehne ich Teilzeit ab. Und Sonderregelungen. Was allein die Verwaltung von so einem "Sch****" kostet. Schlechtes Personalmanagement in der Firma, wenn ich das hier so lese.

Nur all die Ausführungen von Dir ändern doch nichts an dem, was ich geschrieben habe. Nach meiner Einschätzung wollen die ein Urteil haben. Und warum das, das liegt doch auf der Hand. Und dann ist es völlig wurscht, ob Deine Frau das Verfahren verliertg oder gewinnt.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hmmm... wird dann wohl so sein das der AG ein Urteil will! Aber eine schlechte Personalpolitik würde ich das nicht nennen. Wenn sie versuchen auf die Bedürfnisse einzelner Mitarbeiter einzugehen. Ist doch schön und gut, finde ich. Natürlich ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Sache nicht ganz so lustig (billig).
Was ich nicht verstehen kann ist das es bei dem einen geht und beim anderen nicht. Aber Egal! WIRD SCHON WERDEN, oder?! Muss ja :crazy:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2531x hilfreich)

quote:
Siehst Du, genau deshalb lehne ich Teilzeit ab.


Zum Glück hast Du diesbzüglich nichts zu melden. :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38266 Beiträge, 13965x hilfreich)

Weisst Du, das Problem ist doch, dass Ihr nur Euren Fall seht. Das ist völlig in Ordnung. Aber was macht der Arbeitgeber, wenn er so viele Ausnahmegenehmigungen gegeben hat, dass niemand mehr in der gehassten Nachmittagschicht arbeiten kann/will/muss? Wie erklärst Du einem Kinderlosen, dass er jetzt sein Leben umstellen muss, nur weil nach drei Jahren jemand zurück kommt? Sie ist also wesentlich komplexer, die Problematik.

wirdwerden

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#25
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Das liegt in der Natur des menschen das sich jeder selbst am nächsten ist. Aber ich weis auf was Du hinaus willst und das Du bedingt recht hast. Es ist nicht einfach!

Ich weis von was ich rede da ich selbst in der Position bin, in der ich solche Dinge entscheiden muss. Ich muss aber leider gestehen das ich in dieser Hinsicht ein Weichei bin und ich immer wieder breit schlagen lasse. Auch damals mit meiner Frau waren der Leidtragende ich und unsere Kinder denn wie gesagt, meine Frau und ich haben in dem selben Verein gearbeitet. Bedeutet also, wenn Sie nur 2. Arbeitet kann ich wegen unserer Kinder keine 2. machen. Ein ganz komplexes und sehr schwieriges Thema! Allen kann man es nicht recht machen und einer bleibt immer auf der Strecke (solange ICH es NICHT bin ;) ). Manche sind flexibel wie eine Eisenbahnschiene und andere wiederum wie ein Gummi. Die Mitte müsste man finden. Und wehe dem man macht einmal eine Ausnahme... " warum gehts bei dem und bei mir nicht ?" ist dann immer die selbe leier.

Ich weis ich weis ....

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38266 Beiträge, 13965x hilfreich)

Na Du Weichei, Du wirst mir immer sympatischer.


Nochmals, macht Euch eines klar: Ob die Frau den Prozess gewinnt oder verliert, das ist einerlei. Ich würde überlegen, ob ich nicht einen Job finde, mit festen Arbeitszeiten nur vormittags Z.B. und mich dort ausklinke. Denn glücklich wird sie dort nicht mehr.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

:)

... so ist unser Plan ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Wir schauen jetzt was bei Gericht raus kommt.

Ich glaube das wenn der Ag dazu verdonnert wird, meine Frau so einzustellen wie es ihr möglich ist, sie keine Nachteile zu erwarten hat da ich die zuständigen alle kenne und mich auch noch gut mit ihnen verstehe. Es werden Leiharbeiter eingesetzt, habe ich gestern erfahren, die genau dort eingesetzt werden wo meine Frau hin will. Also zu den Zeiten meine ich.

Die verstehen das Verhalten des Geschäftsführers alle nicht weil meine Frau schon eine Fleißige ist :)

Und wenn das Urteil negativ ausfällt dann muss sie sich ja was anderes suchen.

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3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
schillke
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich wollte auch noch kurz was dazu schreiben! Ich habe das gleiche durchgemacht und ich muß sagen, es gibt immer mehr AG, die nur so einen Mist machen! Mir wurde nach EZ von meiner CHEFIN (mit Kind, das als Baby und Kleinkind immer mit bei der Arbeit war) gesagt: entweder Vollzeit oder ich solle kündigen! Habe trotzdem einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung gestellt, wurde, natürlich, abgelehnt! Unter fadenscheinigen Argumenten. Vorm Arbeitsgericht ebenfalls solche lustigen Szenen. Der erste Gütetermin wurde von der Gegenseite eine halbe Std. vorher abgesagt, der 2. ebenso. Beim dritten ohne Argumente und in der Verhandlung haben sie dann deutlich verloren. Das hat denen nicht gefallen, ich habe alle meine Forderungen durchsetzen können (klar, bis zum Schluß gab es nicht einen Kompromißvorschlag von der Gegenseite). Danach habe ich weiter dort gearbeitet, bekam zum Jahresende eine Kündigung, natürlich Kündigungsschutzklage eingereicht, neuer Anwalt bei der Chefin (noch schlechter als vorher) und irgendwann knickt die Chefin ein: Abfindung wird angeboten (meine Wunschsumme). Leider hat sie das Geld nicht bekommen (großer Konzern) und so hat sie auch hier verloren und ich arbeite dort noch immer. Ich habe noch keine gleichwertige Stelle gefunden und fühle mich ganz wohl.
Ich finde, man darf nicht aufgeben, nur weil es dem Chef nicht passt! Es gibt ja noch nichtmal richtige Gründe den Antrag abzulehnen, das ist doch lächerlich! Auf jeden Fall: nicht selber kündigen, durchhalten und warten, was kommt! Ich habe bei unserem Arbeitsgericht nur gute Erfahrungen gemacht, aber da gibt es ja auch Unterschiede.

Viele Grüße und viel Glück,

Schillke (schreib mal, was weiter passiert ist)

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hallo zusammen, heute ist das Schreiben der Gegenseite gekommen. Der Richter wollte eine Begründung. Gegenseite schreibt folgendes : Eine Begründung ist nicht erforderlich, da der Anwalt nicht auf dem Briefkopf steht und somit die Klage abzuweisen ist.

Unser Anwalt ist in einer Kanzlei wo drei Anwälte vertreten sind. Es steht auf dem Briefkopf aber nur einer, vermutlich der Boss.

Das kann doch wohl nicht war sein, oder?!

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