Nach Erziehungsurlaub Fortsetzung oder Neubeginn des Arbeitsverhältnis?

6. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
stressmami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Erziehungsurlaub Fortsetzung oder Neubeginn des Arbeitsverhältnis?

Hallo!

Während meines Erziehungsurlaubs besteht ja ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Nun bin ich am ersten Tag nach dem 3-jährigen Erziehungsurlaub krank geworden. Habe ich nun auch die Sperre auf Lohnfortzahlung, da das Arbeitsverhältnis nicht mindestens 4 Wochen bestanden hat oder zählt der Erziehungsuralub als Arbeitsverhältnis?

In §3 (3) des Lohnfortzahlungsgesetz steht folgendes:

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 (Lohnfortzahlung) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses

Gilt dieser Paragraph mit der ununterbrochenen Dauer nur bei Neubeschäftigung oder ist der erste Tag nach meinem Erziehungsurlaub auch wie Neubeschäftigung zu werten, da es während des Erziehungsurlaubs ja ruht??!!

Danke für Eure Hilfe!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PanDragon
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

in der Regel ist der Erziehungsurlaub ein ruhendes Arbeitsverhältnis, mit bestehendem Arbeitsvertrag, welcher nicht neu abgeschlossen wurde, ergo haben Sie meiner Meinung nach Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Weis es nicht genau, was meinen die Kollegen aus dem Forum?

Gruß ;)

-----------------
"Luther PanDragon"

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#2
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

stimmt so !

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