Antwort vom 6.7.2009 | 10:16
Von Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
danke für die antworten.
war jetzt beim arzt und bin die woche krank.
mein arzt fragte mich auch ob ich einen übergangstag brauche. er sagte mir das es im tarifvertrag geregelt wäre und ich mal meinen vertrag lesen soll.
habe meinen vertrag jetzt durch und auch die tarifvereinbarungen. nirgends steht was von einem übergangstag oder das man von der krankheit nicht direkt in den urlaub gehen kann.
hat noch jemand eine idee wo ich sonst noch eine antwort bekommen könnte?
thx
snakeman
ps.: es hat sich jetzt noch eine neue frage in dem zusammenhang ergeben:
ich habe für das ganze jahr 24 tage urlaub ( also 2 tage pro monat).
das bedeutet ja beim kündigungsdatum 15.08. das ich insgesammt 15 tage urlaubsanspruch habe.
mein problem ist das ich schon 4 tage genommen habe und jetzt nochmal 15 tage urlaub habe.
wie läuft sowas in der regel?
muss ich jetzt meinen urlaub verkürzen oder kann ich die 15 tage trotzdem nehmen?
zum zeitpunkt der urlaubsbeantragung + genehmigung durch den arbeitgeber war ich ja noch nicht gekündigt!