Nach Krankheit in den Urlaub, geht das?

5. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
snakeman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Nach Krankheit in den Urlaub, geht das?

hallo,

ich muss morgen zum arzt gehen, und rechne damit das er mich die folgende woche krank schreibt.

ich habe dann in der folgenden woche ab 13.07.09 für 3 wochen urlaub.

bin bei einer zeitarbeitsfirma (kündigung vom arbeitgeber zum 15.08.09 habe ich bereits erhalten).

meine frage ist: kann ich nach der krankheit direkt am 13.07.09 meinen urlaub antretten oder muss ich einen (übergangstag) einhalten ?

bitte dringend um eure hilfe

thx

snakeman

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie können gleich nach der Krankheit in Urlaub gehen.

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Das wäre mir ganz neu. . Nahtlos in Urlaub gehen, wenn zuvor eine AU bestanden hat, geht nicht. Bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis wäre das ein Grund zur Kündigung (so habe ich selbst erfahren).Im öff. Dienst mag das gehen. Nach meiner Kenntnis muß mindestens ein Arbeitstag zwischen beiden Ereignissen stattfinden.

Ich denke, da ändert auch die bereits ausgesprochene Kündigung zum 15. August nichts dran.

Alles Gute und einen erholsamen Urlaub

@ sternchen 08

19x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
snakeman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die antworten.

war jetzt beim arzt und bin die woche krank.

mein arzt fragte mich auch ob ich einen übergangstag brauche. er sagte mir das es im tarifvertrag geregelt wäre und ich mal meinen vertrag lesen soll.

habe meinen vertrag jetzt durch und auch die tarifvereinbarungen. nirgends steht was von einem übergangstag oder das man von der krankheit nicht direkt in den urlaub gehen kann.

hat noch jemand eine idee wo ich sonst noch eine antwort bekommen könnte?

thx

snakeman

ps.: es hat sich jetzt noch eine neue frage in dem zusammenhang ergeben:

ich habe für das ganze jahr 24 tage urlaub ( also 2 tage pro monat).

das bedeutet ja beim kündigungsdatum 15.08. das ich insgesammt 15 tage urlaubsanspruch habe.

mein problem ist das ich schon 4 tage genommen habe und jetzt nochmal 15 tage urlaub habe.

wie läuft sowas in der regel?

muss ich jetzt meinen urlaub verkürzen oder kann ich die 15 tage trotzdem nehmen?

zum zeitpunkt der urlaubsbeantragung + genehmigung durch den arbeitgeber war ich ja noch nicht gekündigt!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Mir ist kein Tarifvertrag bekannt, in dem es so einen Übergangstag gibt. Auch eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es nicht.

@sternchen 08
Ich weiß ja nicht genau, was Dir passiert ist. Aber nur weil der AG behauptet, dass es so einen Übergangstag gibt, muss das noch lange nicht stimmen. Es handelt sich dabei wohl um ein nicht auszurottendes Gerücht. Wenn es so eine Regelung früher schon einmal gegeben haben sollte, dann gibt es sie seit mindestens 25 Jahren jedoch nicht mehr.

Im § 7 Abs. 1 BUrlG ist sogar ausdrücklich vorgesehen, dass man direkt im Anschluss an eine Kur oder Reha in den Urlaub geht.

Ich verstehe auch nicht, wozu es gut sein soll, dass man zwischen Krankheit und Urlaub noch einen Tag arbeiten soll. Auch der AG hätte doch von so einer Regelung nichts.

Wenn der AG also so einen Übergangstag fordert, dann möge er doch belegen, worauf er diese Forderung stützt.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@ Tao

Mir ist nichts passiert, weil ich mich daran gehalten hatte. Da ich in der Firma übel gemobbt wurde, wollte ich mich aus dem Stand arbeitsunfähig schreiben lassen (ging um Donnerstag und Freitag). Ab Mo hätte ich planmässig Urlaub gehabt. Den habe ich dann aus guten Gründen gelassen und anstattdessen meine AU eingereicht.

Mein AG hat gar nichts gefordert. Ich kenne das allerdings nicht anders, und ich wurde auch damals von einem Unternehmensberater, der in dieser Firma tätig und auf meiner Seite war, noch einmal explizid darauf hingewiesen. Es war ja zu erwarten, dass es einen AG-Prozess geben würde, den es dann auch gab.

Freundliche Grüsse
@ sternchen 08 :)

Das man nach einer REHA (Kur gibt es nicht mehr) nahtlos noch Urlaub anhängen kann, ist klar.



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo Sternchen08,
nur weil Sie es nicht anders kennen und ein Unternehmensberater Ihnen gesagt haben, dass es Übergangstage einzuhalten gäbe....
finde ich Ihre Aussage hier im Forum:
"Nahtlos in Urlaub gehen, wenn zuvor eine AU bestanden hat, geht nicht."
doch ziemlich gewagt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo Sternchen,

da fällt mir für das nächste Mal nur die Werbung von Oliver Po. ein für den großen Elektromarkt: "Lass dich nicht vera...!"

Sonst kann ich nur auf den sehr guten Beitrag von hh hinweisen. Da ist alles kompetent und ausführlich geschrieben.

Und für das nächste Mal, wenn jemand etwas behauptet ist die Antwort, bitte zeigen Sie mir es schriftlich. Schon sind viele Behauptungen vom Tisch (weil nicht beweisbar...)

2x Hilfreiche Antwort

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