Hallo liebe 123Recht-Gemeinde.
Ich bin derzeit in einer Einstiegsqualifizierung (EQ), also eine Art Praktikum. Nun habe ich einen Job gefunden und möchte beim EQ kündigen.
- Wenn ich jetzt kündige, habe ich dann Anrecht auf mein Lohn von 216€ in dem Praktikum?
- Wie soll die Kündigung aussehen, also fristgemäß oder fristlos?
Herzlichen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
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"Ich => "
Nach Kündigung Lohnfortzahlung bis Monatsende?
10. März 2011
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Frage vom 10. März 2011 | 21:11
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 72x hilfreich)
Nach Kündigung Lohnfortzahlung bis Monatsende?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 10. März 2011 | 21:47
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Regelhaft freuen sich die Organisatoren von Einstiegsqualifizierungen eher als dass man Probleme bekommt, wenn man in den 1. Arbeitsmarkt wechselt.
Normalerweise müßte ein Gespräch mit dem Anleiter ausreichen.
Formal korrekt ist eine fristgerechte Kündigung, ein Job ist kein Grund, außerordentlich oder auch fristlos zu kündigen.
Lohn wird gezahlt, bis die Qualifizierung beendet ist.
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#2
Antwort vom 10. März 2011 | 21:58
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Du kündigst fristgerecht und bekommt bis zu Ende dein Gehalt, natürlich arbeitest du auch bis zum Ende.
Alles andere kann man auch machen, früher gehen und dann eben auch nur Geld bis zu dem Tag.
Uwe
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#3
Antwort vom 10. März 2011 | 22:34
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 72x hilfreich)
Danke
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"Ich => "
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