Mir wurde mein Arbeitsverhältnis während meines Urlaubs zu Ende November gekündigt,bis Mitte November hatte ich Urlaub 25 Tage das ist auch der Jahresurlaubsanspruch.Danach Freistellung bis Ende November.Beim Arbeitsgericht wurde entschieden Arbeitsverhältnis wird zu Mitte Dezember beendet 1 Monatslohn Abfindung und der noch offene Lohn ist korrekt abzugelten.
Bei der November Lohnabrechnung wurde vom Zeitkonto 2 Tage abgezogen für bereits gewährten Urlaub (bis Ende November nur 23 Tage)ist dies zulässig?
Ausserdem wurden weniger Stunden ausbezahlt als die elektronische Zeiterfassung dokumentierte,Arbeitgeber sagt hier es zählt das was auf der Lohnabrechnung steht... woher Sie diese Zahlen haben,wie kann ich die zu wenig ausbezahlten Stunden einfordern? Wann muss Arbeitgeber die Abfindung ausbezahlen?
ie zwei abgezognen tage eingerechnet) arbeitgeber sagt hier zeiterfassung zählt nicht es zählt was auf der lohnabrechnung steht... was für möglichkeiten habe ich hier meine überstunden korrekt ausbezahlt zu bekommen?
Ist es zulässig die zwei tage überstunden abzuziehen für bereits gewährten urlaub.
Wann muss dielt werden?
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Nach Kündigung Überstunden falsch abgerechnet
12. Januar 2015
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Frage vom 12. Januar 2015 | 23:36
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 10x hilfreich)
Nach Kündigung Überstunden falsch abgerechnet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2015 | 08:27
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
:-) :-[:-[
Doppelt gepostet
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