Nach Kündigung eine Zusatzvereinbarung für Verschwiegenheit / nachvertraglicher Wettbewerbsverbot?!

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fasp84123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Kündigung eine Zusatzvereinbarung für Verschwiegenheit / nachvertraglicher Wettbewerbsverbot?!

Guten Morgen zusammen,
ich habe nach meiner Kündigung eine Zusatzvereinbarung durch meinen AG zur Unterschrift vorgelegt bekommen.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier eher um einen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, welches weder zeitlich beschränkt noch sonstige Eingrenzungen hat. Dabei handelt es sich um einen Paragrafen, welche ich hier kritisch sehe. Ich würde gerne Ihre Meinung dazu hören:

§1
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses streng geheim zu halten und Sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Insbesondere verpflichtet sich der Mitarbeiter, bei einem neuen Arbeitgeber, dessen Rechtsnachfolger, mit dem Unternehmen im Sinne des §15 AktienG verbundenen Unternehmen sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern keine Produkte des Unternehmens, insbesondere nicht das Produkt xyz als App oder vergleichbares Produkt nachzubauen, zu erstellen oder zu entwickeln. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, jegliche Beteiligung oder Mithilfe an einer derartigen App bei einem neuen Arbeitgeber/Unternehmen zu unterlassen.


-- Editiert von Fasp84123 am 07.03.2018 09:32

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Mir fällt gerade überhaupt kein Grund ein, so etwas zu unterschreiben.

Ein Wettbewerbsverbot ist ohne Karenzentschädigung sowieso nichtig, insofern ist es egal, ob SIe das unterschreiben. Daran halten müssen Sie sich nicht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja es gibt wirklich keinen Grund das zu unterschreiben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen