Nach Kündigung letzter Lohn einbehalten

17. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Löwchen2005
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Kündigung letzter Lohn einbehalten

Ich war seit Dezember 2012 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Ich wurde zum 30.April gekündigt. Für April habe ich keinen Lohn mehr erhalten nur eine Abrechnung in der ein Vorachuss verrechnet worden ist. Auf Nachfrage behauptet mein AG dass ich im Dezember 2012 eine doppelte Lohnzahlung erhalten habe die er somit verrechnet hat. Nach Prüfung meines Kontos konnte ich dies nicht nachvollziehen.
Nach mehrmaligem hin und her kam raus, das mein AG tatsächlich 2x Lohn überwiesen hat jedoch auf zwei verschied Konten jeweils auf meinen Namen.
Ich besitze jedoch nur ein Konto und habe auch nur dies angegeben und immer darauf meinen Lohn erhalten.
ich gehen davon aus dass mein AG auf ein falsches Konto überwiesen hat und sich damals jemand Fremdes ueber den Geldsegen gefreut hat.

Nun dachte ich damit sei das geklärt habe meinem AG auch meine Kontoauszüge als Nachweis zur Verfügung gestellt. Aber bis heute habe ich keinen Lohn erhalten und mein AG reagiert nicht mehr.

Wenn er falsch überweist egal ob auf meinen Namen oder nicht ist das doch sein Problem?
Was kann ich tun um an mein Geld zu kommen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3501x hilfreich)

Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren od. Zahlungsklage.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Wenden Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Dort finden Sie einen Rechtspfleger, der die Lohnklage für Sie aufsetzt. Der darf Sie nicht beraten, wenn Sie aber einfach erklären, dass Sie das letzte Gehalt einklagen wollen, weiß er, was zu tun ist.
Die Lohnklage kostet Sie wahrscheinlich nichts, da bei so einer eindeutigen Rechtslage die erste Verhandlung, die Güteverhandlung, zu Ihren Gunsten entschieden werden dürfte.


-- Editiert altona01 am 17.05.2014 08:15

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