Hallo, mein befristeter Arbeitsvertrag endete am 29.02.08 (nach 24 Monaten), ich habe jedoch an diesem Tag Nachtschicht gehabt und arbeitete bis 6 Uhr morgens sprich bis zum 1. März. Am 29.02. bekam mein Schichtführer gegen 22 Uhr einen Anruf vom Abteilungsleiter mit der Anweisung einen Mitarbeiter wessen Vertrag ebenfalls bis zum 29.02. befristet war um 24 Uhr nach Hause zu schicken. Über meine Person wurde aber nichts erwähnt, so dass ich bis zum Schluss blieb. Führt dies nach § 15 (Arbeitsrecht) zu einem unbefristeten Vertrag?
Nach der Befristung noch gearbeitet -> unbefristeter Vertrag?
5. März 2008
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Frage vom 5. März 2008 | 17:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach der Befristung noch gearbeitet -> unbefristeter Vertrag?
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#1
Antwort vom 5. März 2008 | 17:51
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, wusste der AG denn, dass du an dem Tag bis 01.03. arbeitest?
Und was war an den Tagen bis heute? Gearbeitet?
MfG
#2
Antwort vom 5. März 2008 | 18:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, ja der AG hat das gewusst, meinen Kollegen hat er ja auch um 24 Uhr heim geschickt. Nach der Nachtschicht habe ich immer einen Freiblock, die nächste Schicht beginnt am Donnerstag um 14 Uhr.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. März 2008 | 18:18
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
quote:
meinen Kollegen hat er ja auch um 24 Uhr heim geschickt.
Das heißt ja nicht automatisch, dass ers auch von dir gewusst hat. Konnte ja auch sein, dass (z.B. durch kurzfristige Planänderung o.ä.) dem AG gar nicht bekannt war, dass du arbeitest.
Aber wenn dich der AG - wissentlich(!!!) - hat weiter arbeiten lassen, dann hast du (meiner unmaßgeblichen Meinung nach) einen unbefristeten Vertrag.
#4
Antwort vom 5. März 2008 | 21:42
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... meines wissens rechnet eine schicht, die in den nächsten tag hinein läuft, zum vortag. ich würde mir also nicht zu viele hoffnungen machen.
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