Nach einem Arbeitsunfall

1. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
ChristophS123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach einem Arbeitsunfall

Hallo,

ich arbeite seit über 30 Jahren bei einer Spedition als Kraftfahrer. Vor kurzem hatte ich einen schweren Arbeitsunfall. Aus gesundheitlichen Gründen werde ich nicht mehr als Fahrer arbeiten können. Ich würde gerne zu anderen Tätigkeiten bei der Firma versetzt werden. Das Problem: Die Firma hat vor zwei Jahren die Filiale geschlossen. Geblieben sind nur Fahrer, weil wir überall unsere Fahrzeuge parken können. Es gibt keine andere Tätigkeiten mehr. Kann ich in dem Fall auf eine kleine Abfindung hoffen? Oder muss ich dann selbst kündigen?
Ich glaube nicht dass meine Erkrankung für eine Erwerbsminderungsrente reichen würde.

Nette Grüße
Christoph




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5903 Beiträge, 2602x hilfreich)

Zitat (von ChristophS123):
Aus gesundheitlichen Gründen werde ich nicht mehr als Fahrer arbeiten können.


Aber das konntest du ja schon vor dem Arbeitsunfall nicht mehr, von daher verstehe ich den Zusammenhang jetzt nicht so ganz.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19775 Beiträge, 7189x hilfreich)

Deine Rede ist unklar:
Wie hängen Unfall und 'Nicht-mehr-arbeiten-können' zusammen?
Dein AG, die Spedition, hat diesen Standort geschlossen, aber es gibt die Spedition noch, bloß an einem anderen Standort? Auf irgendeinem Weg wirst du doch erfahren, was du ggf. wohin zu fahren hast.
Wenn du nicht mehr LKW fahren kannst oder darfst, bleibt evtl. noch ein interner Job - aber für den musst du auch qualifiziert sein oder werden.

Wenn du kündigst, bist du raus; wozu und weswegen sollte es da eine Abfindung geben.
Wenn du so erkrankt bist, dass Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit infrage kommen, ist ebenfalls keine Abfindung in Sicht. Der Weg in die Erwerbsminderungs- oder gar Erwerbsunfähigkeitsrente ist nach meiner Erkenntnis durchaus dornenreich und sicher kein Selbstläufer.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von ChristophS123):
Kann ich in dem Fall auf eine kleine Abfindung hoffen?

Auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt, am Ende stirbt auch sie.



Zitat (von ChristophS123):
Oder muss ich dann selbst kündigen?

Nö, Du kannst auch warten das das Unternehmen Dir kündigt.


Ich würde schon mal schauen, was es an Möglichkeiten zur Umschulung etc. gibt.




-- Editiert von User am 1. März 2025 15:50

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ChristophS123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
Noch mal kurz und einfacher: Wegen dem Arbeitsunfall, darf ich kein LKW mehr fahren. Eine Versetzung zu anderen Tätigkeiten bei der Firma ist nicht möglich, weil die Filiale nicht mehr existiert. Die nächste befindet sich 200 Km weiter entfernt. Ich wäre bereit z.B. in der Werkstatt oder auf dem Hof weiter zu arbeiten. Noch vor zwei Jahren gäbe es die Möglichkeit als die Filiale noch da war. Müsste die Firma nicht dafür sorgen dass ich nach fast 35 Jahren bei der Firma einen anderen Job bekomme, wenn ich in meinem nicht mehr arbeiten kann?

Grüße

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5903 Beiträge, 2602x hilfreich)

Zitat (von ChristophS123):
Ich wäre bereit z.B. in der Werkstatt oder auf dem Hof weiter zu arbeiten.


Dann teile deinem Arbeitgeber doch mit, dass du bereit bist umzuziehen und frage ihn, ob es da eine Möglichkeit gibt.

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#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von ChristophS123):
Müsste die Firma nicht dafür sorgen dass ich nach fast 35 Jahren bei der Firma einen anderen Job bekomme, wenn ich in meinem nicht mehr arbeiten kann?

Nein.
Die Firma hat dich als Fahrer eingestellt, nicht "für einen anderen Job".
Ich könnte mir dennoch vorstellen, dass man dir einen anderen Job anbieten würde - aber schlicht nicht kann. Wie soll das denn ohne Filiale gehen?
Eine Filiale für dich wird man vermutlich nicht aufmachen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#7
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 37x hilfreich)

Wie soll das funktionieren, wenn die Filiale nicht mehr existiert?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41657 Beiträge, 14589x hilfreich)

Vor einiger Zeit war es die nachlassende Sehfähigkeit, die der Grund dafür war, dass man nicht mehr LKW fahren konnte; jetzt ist es ein Unfall, okay. Letztlich kann das vielleicht sogar noch dahingestellt bleiben, in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz anzubieten, für den der Betroffene eingestellt wurde oder den er dauerhaft derzeit besetzt. Das tut er ja wohl; damit ist er aus weiteren Verpflichtungen raus; Ausnahmen lasse ich jetzt mal außer Betracht.

Bei dem Fragesteller scheint es nur noch um die Überbrückung von zwei Jahren zu gehen. Da wäre zu prüfen, nicht eine EM-Rente in Betracht kommt - das wäre das erste, was ich tun würde. Weiterhin könnte man evtl. nach der Nahtlosigkeitsregelung weiterhin ein Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse/der Arbeitsagentur bestehen. Wovon lebt man denn im Augenblick?

wirdwerden

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18727 Beiträge, 10132x hilfreich)

Zitat (von ChristophS123):
Müsste die Firma nicht dafür sorgen dass ich nach fast 35 Jahren bei der Firma einen anderen Job bekomme, wenn ich in meinem nicht mehr arbeiten kann?

Nein.
Eventuell(!) muss ein Job in der 200km entfernten Filiale angeboten werden, wenn dort eine frei ist. Mehr sicher nicht.
Einen neuen Job schaffen muss die Firma nicht. Weder hier, noch in 200km Entfernung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Eventuell(!) muss ein Job in der 200km entfernten Filiale angeboten werden, wenn dort eine frei ist

Und der Mitarbeiter müsste auch die notwendigen Qualifikationen aufweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde schon mal schauen, was es an Möglichkeiten zur Umschulung etc. gibt.

Der TE steht "kurz" vor der Altersrente, da finanziert keiner mehr eine Umschulung. ;)

Zitat (von Harry van Sell):
Und der Mitarbeiter müsste auch die notwendigen Qualifikationen aufweisen.

Und bereit sein, für die Restdauer von < 2 Jahren bis zur Erreichung der Altersrente, sein soziales Umfeld aufzugeben und in 200 km Entfernung umzuziehen.

Zitat (von ChristophS123):
r. Kann ich in dem Fall auf eine kleine Abfindung hoffen? Oder muss ich dann selbst kündigen?

Abfindung, nein, es sei denn dein AG wäre sehr großzügig und für eine Eigenkündigung sehe ich ebenfalls keine Veranlassung.

Wie ist eigentlich der aktuelle Stand nach nun beinahe 2 1/2 Jahren?

Ansonsten bleibt als sinnvoller Rat nur, auf den zweiten Absatz von wirdwerden zu verweisen.

Zitat (von wirdwerden):
Vor einiger Zeit war es die nachlassende Sehfähigkeit, die der Grund dafür war, dass man nicht mehr LKW fahren konnte; jetzt ist es ein Unfall, okay.

P.s. Falls der Sehkraftverlust mit dem Arbeitsunfall zusammenhängt, sollte man bei der BG dringend Verletztengeld beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der TE steht "kurz" vor der Altersrente, da finanziert keiner mehr eine Umschulung.

Kommt darauf an.
Gibt ja schon kleine Umschulungen. Staplerschein z.B. ist in ein paar Stunden gemacht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41657 Beiträge, 14589x hilfreich)

Nun ja, es ist doch völlig lebensfremd, jemandem der ganz kurz vor der Verrentung steht, einen Umzug zuzumuten oder aber eine Anlernung, zu was auch immer vor Ort. Ich hatte schon weiter oben drauf hingewiesen; nach meiner Einschätzung bewegen wir uns eher im sozialrechtlich relevanten Bereich. Da sind die Ansprüche des Fragestellers zu überprüfen; der konkrete Status müsste festgestellt werden. Den kennen wir hier nicht. abschätzen. Vielleicht informiert uns der Fragesteller über seinen derzeitigen Status?

wirdwerden

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
es ist doch völlig lebensfremd, jemandem der ganz kurz vor der Verrentung steht, einen Umzug zuzumuten oder aber eine Anlernung, zu was auch immer vor Ort.

Umzug, ja. Aber man könnte sich ja vor Ort was mieten, Zimmer in WG o.ä.

Und eine "Anlernung, zu was auch immer" sehe ich nicht als völlig lebensfremd wenn die Relation stimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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