Nachtarbeit

25. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)
Nachtarbeit

Hallo Zusammen,
habe grad in einem Posting gelesen, dass wenn keine Tarifverträge gelten ein Nachtarbeitzuschlag gezahlt werden muss.
Zählt dies in jeder Branche? Von wann bis wann zählt Nachtarbeit?
Gibt es einen Mindestlohn für Nachtarbeit (sind 3,50 legitim?)?
Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
habe grad in einem Posting gelesen, dass wenn keine Tarifverträge gelten ein Nachtarbeitzuschlag gezahlt werden muss.


Nö, Spitzenmaus, da hast du was falsch interpretiert. Es muss ein Zuschlag bezahlt werden ODER ein Ausgleich in Form von bezahlten freien Tagen stattfinden.

quote:
Zählt dies in jeder Branche?


Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer.

quote:
Von wann bis wann zählt Nachtarbeit?


Dazu schaust du am besten hier unter (3), (4) und (5) nach -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/__2.html

quote:
Gibt es einen Mindestlohn für Nachtarbeit (sind 3,50 legitim?)?


Als Lohn oder als Zuschlag? Als Lohn ist das ein Witz. Als Zuschlag wäre das denkbar (käme dann wiederum auf den Stundenlohn an).

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

3,50 ist der Lohn! Ohne zuschlag, ohne alles! keine freien Tage!

Dank Dir!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

das heisst wenn AG von 4 Uhr an arbeitet zählt dies nicht mehr als Nachtarbeit?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
3,50 ist der Lohn! Ohne zuschlag, ohne alles! keine freien Tage!


Im Osten der Republik? Da sind die Löhne/Gehälter zwar niedriger, aber das dürfte selbst für den Osten heftig zu wenig sein. Und kein freier Tag? Wer lässt sich denn so ausbeuten?

quote:
das heisst wenn AG von 4 Uhr an arbeitet zählt dies nicht mehr als Nachtarbeit?


Nein, weil es mehr als 2 Stunden der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr sein müssen.

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

nein, es ist nich im Osten, sondern Hessen!
also, ich muss das jetzt so verstehen, 6 tage die Woche um 4 Arbeiten, aber keine Nachtarbeit....

Ausbeuten lässt sich so jemand nur, weil wenn er kündigt vom AA (ALG II)gesperrt wird!
Das habens halt mit der Aufhebung der 15 h als geringfügige erreicht, nur Ausbeute...

-- Editiert von Spitzenmaus am 25.08.2005 02:26:18

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
nein, es ist nich im Osten, sondern Hessen!


Oha!

quote:
also, ich muss das jetzt so verstehen, 6 tage die Woche um 4 Arbeiten, aber keine Nachtarbeit....


Nein, keine Nachtarbeit.

quote:
Ausbeuten lässt sich so jemand nur, weil wenn er kündigt vom AA (ALG II)gesperrt wird!


Ist dieser niedrige Lohn der AA denn bekannt? Was sagen die denn dazu?

MfG

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Ist dieser niedrige Lohn der AA denn bekannt? Was sagen die denn dazu?
--------------------------------------------------------------------------------

Ja, ist es! aber die sagen nachdem ein 1 € Job auch zumutbar ist, ist dies absolut okay.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zuerst wäre zu prüfen, ob der gezahlte Lohn sittenwidrig ist. Dafür ist der beste Vergleich der Tarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen, die in der Branche andere für sich arbeiten lassen.

BGB§138
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand
unter Ausbeutung der Zwangslage,
der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


Keine freien Tage ist grundsätzlich noch(wer weiß, was bald auf uns zukommt...) in Deutschland verboten, Sie haben nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. Das ist das absolute Minimum.

Sie können diesen dubiosen Arbeitsvertrag vom Arbeitsgericht überprüfen lassen, auch ohne Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

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