Nachteile beim Änderungsvertrag

28. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Steffie33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachteile beim Änderungsvertrag

Guten Tag,

mein Arbeitgeber hat mich heute vorab über einen kommenden Änderungsvertrag informiert, wo im Nachinein erkennbar ist, dass für mich zeitlich und finanziell Nachteile entstehen. Ich soll den Dienstort komplett wechseln und als Springer für eine weitere Niederlassung fungieren. Eine andere Kollegin soll einen großen Teil meiner Aufgaben übernehmen und nun stehe ich bald am neuen Dienstort ohne sinnvolle Beschäftigung da "ich soll mir überlegen, was der Firma Geld einbringt".
Ich bin am Boden zerstört, da es so plötzlich kommt, kann kaum klar denken.
Was kann ich tun, um mich davor zu schützen bzw. dagegen vorzugehen? Gibt es Gerichtsurteile etc. wegen Unverhältnismäßigkeit, etc? Ich habe ein kleines Kind und bin auf gewissen Zeiten und Lohn (welcher trotz höherer Fahrkosten gleich bleiben soll)angewiesen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Steffie33):
heute vorab über einen kommenden Änderungsvertrag informiert,
Wenn du den Vertrag vorliegen hast, noch nicht unterschreiben. Bitte hier nochmal fragen.

Jetzt kann man nichts empfehlen.
Gerichtsurteile gibt es viele, immer für den jeweiligen konkreten Fall.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Keiner kann Dich zwingen, den Änderungsvertrag zu unterzeichnen. Allerdings wird, sofern Du ihn nicht unterzeichnest, der Arbeitgeber möglicherweise mit einer Änderungskündigung antworten.

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#3
 Von 
Steffie33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Keiner kann Dich zwingen, den Änderungsvertrag zu unterzeichnen. Allerdings wird, sofern Du ihn nicht unterzeichnest, der Arbeitgeber möglicherweise mit einer Änderungskündigung antworten.


Vielen Dank.
Wenn ich diesen Vertrag ablehnen sollte und eine Änderungskündigung erhalte, wie verhält es sich da mit ALG 1?
Bekomme ich eine Sperrfrist? Ich stehe ziemlich unter Druck und fühle mich dadurch, dass ich nächste Woche schon mit einer Antwort parat stehen muss (anscheinend liegt mir dann die Änderung vor), unglaublich genötigt, trotz all der Nachteile annehmen zu müssen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Steffie33):
fühle mich dadurch, dass ich nächste Woche schon mit einer Antwort parat stehen muss (anscheinend liegt mir dann die Änderung vor),
Dann erst geht der Druck los.
Solange man nichts genau weiß---macht man sich lieber nicht heiß.
Wenn aber die Änderung für dich unzumutbar ist und du wichtige Gründe für die Nichtannahme hast, gibts keine Sperrzeit.
Das kann man jetzt schon sagen.
Zitat (von Steffie33):
wegen Unverhältnismäßigkeit, etc? Ich habe ein kleines Kind und bin auf gewissen Zeiten und Lohn (welcher trotz höherer Fahrkosten gleich bleiben soll)angewiesen.
DAS wären zB wichtige Gründe.

Du musst aber nicht mit einer Antwort JA oder NEIN parat stehen.
Lass dich nicht jagen...
Lesen--nachdenken---prüfen lassen--- antworten. Das dauert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wenn Du eine Änderungskündigung erhalten solltest, gibt es mehrere Möglichkeiten, hierauf zu reagieren:

1. Du kannst das Angebot des Arbeitgebers in der gesetzten Frist annehmen.
2. Du kannst das Angebot ablehnen und Kündigungsschutzklage einreichen.
3. Du kannst das Angebot unter Vorbehalt annehmen und Kündigungsschutzklage einreichen.

Die dritte Möglichkeit ist der zweiten vorzuziehen.

Arbeitslos wirst Du ja nur in der zweiten Varianten (vorausgesetzt es wird nicht eine "normale" Kündigung ausgesprochen). Bei Vorlage der Voraussetzungen hast Du dann Anspruch auf ALG I-Leistungen.

Eine Sperrfrist, weil Du eine Änderungskündigung, die zum Ziel hat, schlechtere Bedingungen zu vereinbaren, nicht akzeptierst, bekommst Du nicht.

Ist auf Dein Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar? Gibt es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.03.2019 18:57

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#6
 Von 
Steffie33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Solange man nichts genau weiß---macht man sich lieber nicht heiß.

Leider doch, ich musste dafür im Personalgespräch unterschreiben, dass diese Info bei mir angekommen ist.
Mir war die ganze Autofahrt lang übel deswegen. Am meisten bedrückte mich die Aussage, dass ich mir bis nächste Woche Gedanken machen soll, welche Arbeiten der Firma Geld bringen, damit ich was zu tun habe.
Ich bin keine Selbstständige, sondern eine einfache angestellte Arbeitnehmerin. Wie kann es sein, dass ich den Dienstort wechseln soll, dort aber keine ausfüllende Arbeit habe? Kann sowas wirklich rechtens sein?

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Steffie33):
Am meisten bedrückte mich die Aussage, dass ich mir bis nächste Woche Gedanken machen soll, welche Arbeiten der Firma Geld bringen, damit ich was zu tun habe.


Die Gedanken muss sich der Arbeitgeber machen, Du hast vielmehr Anspruch auf die im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Was ist denn der Hintergrund der Änderungskündigung? Gab es irgendwelche Vorfälle, sind auch andere Arbeitnehmer betroffen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
Steffie33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Was ist denn der Hintergrund der Änderungskündigung? Gab es irgendwelche Vorfälle, sind auch andere Arbeitnehmer betroffen?

Hintergrund ist folgender: eine Niederlassung wird geschlossen und die zwei Damen, die dort arbeiten, kommen im Hauptstandort unter. Arbeitsplätze sind genug da, ich müsste also nicht gehen. Die älteste Dame soll Vertretung der Geschäftsführung werden und ihre Stunden werden auf 40h/Wo aufgestockt, damit jemand rund um die Uhr im Büro ist. Ich habe angeboten, ebenso auf 40h/Wo zu erhöhen, falls mal jemand krank wird, etc. Das wurde abgelehnt, ich solle zum neuen Dienstort. Die ältere Dame soll dann meine Sekretariatsarbeiten übernehmen, um voll ausgelastet zu sein. Damit nimmt man mir meine Hauptbeschäftigung weg. Am neuen Dienstort gibt es anscheinend keine solche Arbeiten, die mich wenigstens für die 30h/Wo auslasten. Ergo: Ich werde alternativlos versetzt, dort ist aber keine Arbeit für mich, daher ja die Vorgabe "ich solle mir was überlegen".

Es gab keine Vorfälle oder ähnliches, wo ich beispielsweise der Firma geschadet hätte. Ich wurde stets für meine schnelle Auffassungsgabe und korrektes Arbeiten gelobt. Daher bin ich so perplex, dass dieser Schritt einer hübsch verpackten Kündigung gleicht, wo man mir am Ende die Schuld für die Ablehnung in die Schuhe schiebt.

Eine weitere Kollegin ereilt dasselbte Schicksal, hatte mich vor ein paar Stunden angerufen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Der eine lernt es früher, der andere später : sich den A**** aufreißen bringt nix. Man ist genauso schnell oder langsam wie die anderen weg vom Fenster. Klingt gallenbitter, cist es auch. Erfahrung aus vielen Jahren :)

Nun, okay. Also der Arbeitsplatz fällt ersatzlos weg. Die ältere Kollegin (ist die auch schon länger dabei als Sie?) kriegt nen Job, eine weitere auch. Man kann es jetzt positiv sehen, immerhin bietet man Ihnen eine Möglichkeit. Ist natürlich eine doofe Situation.... Ist die andere Kollegin auch schon länger dabei?

Zitat (von Steffie33):
Ich habe ein kleines Kind und bin auf gewissen Zeiten und Lohn (welcher trotz höherer Fahrkosten gleich bleiben soll)angewiesen.

Deswegen die Fragen. Die Fahrtkosten sind jetzt nicht relevant für den Arbeitgeber, wie man zum Job kommt ist jedes Arbeitnehmers eigenes Problem. Es ginge wohl allenfalls über die Schutzwürdigkeit. Wieviel Leute arbeiten in der Firma?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
Steffie33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ist die andere Kollegin auch schon länger dabei? Wieviel Leute arbeiten in der Firma?

Die ältere Kollegin ist schon länger dabei, ja. Die andere hat gerade erst die Probezeit hinter sich. Ich bin seit über einem Jahr dabei und unbefristet.
Im Hauptstandort sind mit mir aktuell 8 + die Niederlassungen 5, also gesamt 13.

Dennoch danke für die Ehrlichkeit, nach einer Nacht unruhigen Schlafes bin ich etwas runter gekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Steffie33):
dass diese Info bei mir angekommen ist.
Das war die Kenntnisnahme. Weiter nüscht.
Zitat (von Steffie33):
dass ich mir bis nächste Woche Gedanken machen soll, welche Arbeiten der Firma Geld bringen, damit ich was zu tun habe.
Das war Bangemachen ---aber das gilt nicht.
Zitat (von Steffie33):
Kann sowas wirklich rechtens sein?
Das ist dein Zweifel.

Du musst also jetzt überhaupt nichts.
Höchstens intensiv nach einem anderen Job suchen.
Denn nach deiner Schilderung siehts durchaus nach Kündigung bei Nichtannahme der Vertragsänderung aus.

Ob die MA-Verteilung mit 8+5 dazu führt, dass du Kündigungsschutz hast, weiß ich leider nicht.
Wenn alles 1 Betrieb ist--- dann ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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