Nachträgliche Änderung des Schichtplans nach Krankheit

19. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Venres
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Änderung des Schichtplans nach Krankheit

Hallo.

Ich habe derzeit den Fall, dass ich krank geworden bin (10.02.2022) und habe dem Schichtleiter bescheid gesagt, dass ich mich nicht wohl fühle und zum Arzt gehe. Woraufhin ich vom 11.02.2022 bis zum 16.02.2022 krankgeschrieben wurde. Laut Dienstplan hätte ich am 11.02.2022 und 12.02. arbeiten müssen. (Im Arbeitsvertag stehen 5 Arbeitstage pro Woche á 8 Stunden täglich). Vom 16.02. an hätte ich 5 Arbeitstage Urlaub bekommen.

Nun hat mein Manager eine Woche nach meiner Krankheitsmeldung den Dienstplan rückwirkend geändert, dass am 12.02.2022 ein freier Tag steht (kein Urlaubstag, nur frei im Sinne der 2 freien Tage wöchentlich) obwohl ich bereits für diesen Tag vom Arzt krank gemeldet war. Damit hat er einen bereits krankgeschriebenen Arbeitstag zu einem freien Tag geändert. Die Email mit dieser Änderung habe ich erst am 18.02. erhalten, nachdem mein Urlaub bereits begonnen hatte.

Ebenfalls erwähnenswert ist eventuell, dass ich das Arbeitsverhältnis (Vollzeit) zum 28.02 beende und bereits gekündigt habe. Deshalb wäre ein Ausgleich des freien Tages nur möglich, wenn mich der Arbeitgeber auszahlt oder mir einen freien Tag als Alternative innerhalb der nächsten Woche (4 Arbeitstage vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gewährt.


Ist diese rückwirkende Änderung und Ver(sch)wendung meiner freien Tage trotz Krankmeldung legal?




-- Editiert von Venres am 19.02.2022 14:38

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Den Fehler oder Irrtum aufklären kannst du wohl erst, wenn du die letzten Tage bis zum 28.2. wieder zum Dienst gehst.
Oder du wartest die letzte Lohnabrechnung zu Ende Februar ab.
Finden sich dort Berechnungsfehler, kannst du das dann korrigieren lassen.
Hoffentlich musst du nicht gerichtlich vorgehen wegen des einen Tages.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von Venres):
Manager eine Woche nach meiner Krankheitsmeldung den Dienstplan rückwirkend geändert

.. das geht in aller Regel nicht: der AG übt mit Veröffentlichung des Dienstplans sein Direktionsrecht aus. Änderungen danach sind höchst problematisch, praktisch nicht ohne Einwilligung der Betroffenen zu machen.
Auch hier ist nicht ersichtlich, dass ein BR existierte.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.533 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen