Hallo.
Ich habe derzeit den Fall, dass ich krank geworden bin (10.02.2022) und habe dem Schichtleiter bescheid gesagt, dass ich mich nicht wohl fühle und zum Arzt gehe. Woraufhin ich vom 11.02.2022 bis zum 16.02.2022 krankgeschrieben wurde. Laut Dienstplan hätte ich am 11.02.2022 und 12.02. arbeiten müssen. (Im Arbeitsvertag stehen 5 Arbeitstage pro Woche á 8 Stunden täglich). Vom 16.02. an hätte ich 5 Arbeitstage Urlaub bekommen.
Nun hat mein Manager eine Woche nach meiner Krankheitsmeldung den Dienstplan rückwirkend geändert, dass am 12.02.2022 ein freier Tag steht (kein Urlaubstag, nur frei im Sinne der 2 freien Tage wöchentlich) obwohl ich bereits für diesen Tag vom Arzt krank gemeldet war. Damit hat er einen bereits krankgeschriebenen Arbeitstag zu einem freien Tag geändert. Die Email mit dieser Änderung habe ich erst am 18.02. erhalten, nachdem mein Urlaub bereits begonnen hatte.
Ebenfalls erwähnenswert ist eventuell, dass ich das Arbeitsverhältnis (Vollzeit) zum 28.02 beende und bereits gekündigt habe. Deshalb wäre ein Ausgleich des freien Tages nur möglich, wenn mich der Arbeitgeber auszahlt oder mir einen freien Tag als Alternative innerhalb der nächsten Woche (4 Arbeitstage vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gewährt.
Ist diese rückwirkende Änderung und Ver(sch)wendung meiner freien Tage trotz Krankmeldung legal?
-- Editiert von Venres am 19.02.2022 14:38
Nachträgliche Änderung des Schichtplans nach Krankheit
19. Februar 2022
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Frage vom 19. Februar 2022 | 14:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Änderung des Schichtplans nach Krankheit
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#1
Antwort vom 19. Februar 2022 | 15:18
Von
Status: Unbeschreiblich (31907 Beiträge, 5623x hilfreich)
Den Fehler oder Irrtum aufklären kannst du wohl erst, wenn du die letzten Tage bis zum 28.2. wieder zum Dienst gehst.
Oder du wartest die letzte Lohnabrechnung zu Ende Februar ab.
Finden sich dort Berechnungsfehler, kannst du das dann korrigieren lassen.
Hoffentlich musst du nicht gerichtlich vorgehen wegen des einen Tages.
#2
Antwort vom 19. Februar 2022 | 17:31
Von
Status: Weiser (17353 Beiträge, 6462x hilfreich)
ZitatManager eine Woche nach meiner Krankheitsmeldung den Dienstplan rückwirkend geändert :
.. das geht in aller Regel nicht: der AG übt mit Veröffentlichung des Dienstplans sein Direktionsrecht aus. Änderungen danach sind höchst problematisch, praktisch nicht ohne Einwilligung der Betroffenen zu machen.
Auch hier ist nicht ersichtlich, dass ein BR existierte.
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