Nachträgliche Verweigerung d. fristlosen Kündigung

11. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peter-die-Katze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Verweigerung d. fristlosen Kündigung

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage:

angenommen jemand bekommt am Telefon die fristlose Kündigung (Probezeit) ausgesprochen, weil er eine selbstfinazierte Schulung eigenmächtig unterbrochen/verschoben hat.
Auf Nachfrage einer schriftlichen Kündigung, wird ein Aufhebungsvertrag angeboten. Da aber womöglich das Gehalt für den laufenden Monat zustehend sind, würde sich der AG mit einem Aufhebungsvertrag aus der Affäre ziehen. Außerdem ist eine Sperre beim Amt möglich/wahrscheinlich. Ist der AN in diesem Fall wirklich der Leidtragende? Oder kann man auf die Kündigung bestehen?

Mit Dank und Gruß freue ich mich auf Eure Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 316x hilfreich)

quote:
kann man auf die Kündigung bestehen?


Im Zweifel wird man sie ja noch nicht mal beweisen können...

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""

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2430x hilfreich)

@Peter die Katze (besser: Kater)

Der AN ist NICHT gekündigt und sollte seine Arbeitskraft nachweisbar anbieten. Ansonsten, da die fristlose telefonische nicht beweisbar ist, kann der AG tatsächlich eine fristlose aussprechen. Dies aber ausschließlich schriftlich.
Eine Kündigung muss zwingend schriftl. erfolgen.

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
Peter-die-Katze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten.

Dann ist es also das Problem des AN wenn der AG seine Kündigung telefonisch ausspricht und der AN am folgenden Arbeitstag nicht erscheint. Der AN muss also arbeiten bis der AG schrftlich kündigt?!
Sollte der AN dies nicht tun, stünden ihm demnach auch keine Bezüge für den laufenden Monat zu (,welche ja laut AV bei einer fristlosen Kündigung rechtmäßig sind)?! Dann wäre also ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Grüße

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1993x hilfreich)

... eine mündliche kündigung ist ungültig . das gilt für fristlose wie fristgerechte kündigungen, eben um spontanaktionen und missverständnisse auszuschließen. solange der ag den an nicht sogleich freistellt, muss der an freilich weiter arbeiten.
ob fristlose oder aufhebungsvertrag - die sperre kommt in beiden fällen. bei der fristlosen wegen der annahme, dass man selbst zur kündigung beigetragen habe.


-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 11.11.2009 19:35

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#5
 Von 
Peter-die-Katze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Das leuchtet schon ein. Aber angenommen man würde dann nicht mehr zur Arbeit gehen UND den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben; man bleibt dann trotzdem noch angestellt und man "sollte" seinen Lohn erhalten. (Bis der AG kündigt.)

Vielen Dank

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2430x hilfreich)

@Peter die Katze

Ja, man wäre ungekündigt, aber:
da die telefonische Kündigung seitens AG nicht nachweisbar ist, wird der Ag hier fristlos kündigen und vor jedem Arbeitsgericht Recht bekommen.
Nicht zur Arbeit erscheinen ist ein Grund f.d. fristlose.

Lohn muss er nur zahlen, wenn gearbeitet wurde oder die Annahme der Arbeitskraft verweigert würde.
Bleibt man so fern, kann der AG das sicher nachweisen und man macht sich ggfalls auch noch Schadensersatzpflichtig.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1993x hilfreich)

... unentschuldigtes fehlen befreit den ag von der pflicht, lohn zu zahlen. so einfach ist das. mit tricksereine ist da nichts zu holen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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