Hallo,
ich habe zur Zeit ein etwas kniffliges Thema.
Meine Tochter wurde 2016 in der Schwangerschaftswoche 36+0 (36 vollendete Wochen +0 Tage) geboren.
Leider wurde fälschlicherweise im Mutterpass und auch im Untersuchungsheft fälschlicherweise 37+0 eingetragen, was genau die Grenze zu einer Frühgeburt ist.
(Wir hatten danach auch einige Probleme, nicht gravierend, aber so, dass ein Frühchenstatus nicht nur wegen der eindeutigen Definition durch den Geburtstermin, sondern auch durch die Anpassungsschwierigkeiten klar gegeben war) Ich war aber seinerzeit wirklich ganz schön überfordert, ging ohnehin ein Jahr in Elternzeit
und habe mich somit, neben den üblichen Formalitäten, nicht mehr mit dem Mutterschutz beschäftigt.
Aus medizinischer Sicht, auch bestätigt durch einen Gutachter der Ärztekammer, ist der Fall eindeutig.
Schon allein die faktische Geburt an 36+0, die ja auch durch den Verlauf der vorigen korrekten Eintragungen im Mutterpass belegbar ist, definiert die Frühgeburt.
Man hat mir nun seitens der damaligen Geburtsklinik auch die entsprechende Bescheinigung ohne Probleme ausgestellt, die Krankenkasse will basierend darauf das Mutterschaftsgeld für den weiteren Anspruch (einen Monat) ohne weiteres Zahlen.
Aber: Das Ganze wird ja nun an den Arbeitgeber gemeldet, welcher den BEtrag von 13€/Tag zu meinem damaligen Gehalt aufstocken muss.
Könnte der AG sich da weigern? Die Krankenkasse sagte, dass mein Anspruch nicht verjährt.
Weitere Folgen, wie z.B. die Verrechnung mit dem bezogenen Elterngeld, sind mir natürlich bewusst.
Schon einmal vielen Dank für´s Lesen und beste Grüße!
Nachträgliche Zahlung Mutterschaftsgeld
7. Juni 2019
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Frage vom 7. Juni 2019 | 17:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Zahlung Mutterschaftsgeld
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