Leider ist der Beitrag aus was für Gründen auch immer geschlossen worden. Deshalb meine grundsätzlichen Hinweise jetzt hier.
Ein Fall, in welchem der AG eine AN loswerden will. wie hier. Bei fristgerechter Kündigung ist im Kündigungsschutzverfahren schwierig, für den AG, da noch flexibel zu sein. Das wird teuer. Kündigt man aber fristlos, dann ist im Gütetermin wesentlich mehr Verhandlungspuffer drinne. Also, großzügiges Nachgeben in Richtung Umwalndlung der Kündigung in eine fristgerechte, vielleicht noch etwas drauflegen ...... und alle sind zufrieden. Der Ex-AN ist zufrieden, weil er es dem AG so richtig gezeigt hat; der AG zufrieden, dass er die AN relativ preiswert los geworden ist.
Vielleicht in die eigenen Überlegungen mal dieses Konzept mit einplanen?
wirdwerden
Nachtrag zu "Vorgehen gegen außerordentliche Kündigung"
31. Juli 2026
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Frage vom 31. Juli 2026 | 18:28
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Status: Unbeschreiblich (42862 Beiträge, 14796x hilfreich)
Nachtrag zu "Vorgehen gegen außerordentliche Kündigung"