Liebe Forengemeinde.
ich beschäftige mich gerade mit der Vergütung im Arbeitsvertrag bzw einem Nachtrag. Mal angenommen Arbeitnehmer X hat einen bestehenden, unbefristeten Arbeitsvertrag mit folgenden Vergütungsarten:
Ziffer xy
a) Vergütung
Tarifgehalt xxxxEuro
b) tarifliche vermögenswirksame Leistungen xEuro
c) tarifliches Urlaubsgeld
d) weitere tarifliche bzw betriebliche Leistungen
Im neuen Nachtrag steht:
Zu Ziffer xy:
Für die Tätigkeit erhalten Sie mindestens die Lohngruppe XY.
Im Nachtrag steht nichts zu b,c&d
Müssen im Nachtrag die Bestandteile b,c&d auch aufgeführt werden, da ja die alte Ziffer xy mit der neuen aus dem Nachtrag ersetzt wird, oder?
Vielen Dank für Eure Meinungen hierzu.
M.M.
Nachtrag zum Arbeitsvertrag Vergütung
11. August 2018
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Frage vom 11. August 2018 | 23:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtrag zum Arbeitsvertrag Vergütung
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#1
Antwort vom 12. August 2018 | 07:17
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Nein. Es ist ja ein Nachtrag damit eine Ergänzung und keine Änderung.
#2
Antwort vom 12. August 2018 | 07:33
Von
Status: Wissender (15876 Beiträge, 6047x hilfreich)
Wieso überhaupt dieser Nachtrag? Und ist sichergestellt, dass dir kein Nachteil entsteht)
Ansonsten - da der Nachtrag ja deiner Zustimmung bedarf - kannst du ja ergänzen lassen bzw. 'vorschlagen', dass b,c,d von der Ergänzung unberührt bleiben.
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