Ich habe folgende Situation:
Eine Nachtschicht von 23 Uhr bis 7:30 und am folgetag eine Spätschicht von 14:30 bis 23:00. Dabei wird mir der Tag ohne Arbeitsbeginn also der an dem ich 7:30 Feierabend habe als freier Tag angerechnet.
Ist das so zulässig?
Nachtschicht -> Freier Tag -> Spätschicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich denke schon. Die Schichten werden dem Tag zugerechnet, an dem sie beginnen.
Ich würde auch sagen ja, das ist o.k.
Zwischen den beiden Schichten hast du 31Stunden frei.
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Und angenommen ich würde auf eine Frühschicht also von 7 Uhr an wechseln?
Ich arbeite am ersten Tag 8,5 Stunden an meinem "freien" Tag 7,5 Stunden und am nächsten wieder 8,5. Also hab ich frei weil ich eine Stunde weniger arbeite?
Ein normaler Freier Tag bei üblichen Bürozeiten von 8-16.30 wären:
7,5 Stunden am selben Tag +24h am Tag drauf + 8h bis zum nächsten Arbeitsbeginn. also 39,5 Stunden frei. Oder hab ich da nen denkfehler?
-- Editiert von adc1 am 03.07.2018 12:45
Dann hättest du 23 1/2h frei.ZitatUnd angenommen ich würde auf eine Frühschicht also von 7 Uhr an wechseln? :
Nein, du hast frei weil es dein freier Tag ist.ZitatAlso hab ich frei weil ich eine Stunde weniger arbeite? :
Da waren sie wieder..... die Äpfel und die Birnen.ZitatEin normaler Freier Tag bei üblichen Bürozeiten von 8-16.30 wären: :
Ja!!!ZitatOder hab ich da nen denkfehler? :
Nach einem Arbeistag müssen 11 Stunden Ruhezeit folgen. Ich hätte jetzt angenommen das sich ein Freier Tag an diese 11 Stunden anschließen muss.
Im oben genannten Beispiel arbeite ich ja 9-10 Tage durch. Ich Schlüssel das mal auf.
Tag: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Std: 1 8 8 8 8 7 8 8 8 8 8
Wie man recht deutlich sehen kann fehlt hier irgendwie der freie Tag. Ich arbeite 9 Tage je 8 Stunden und einen Tag 7 Stunden. Über den Monat komme ich zwar nicht auf mehr Stunden weil der erste Tag mit nur einer Stunde auch als Schicht zählt aber ich abrbeite eben zusammenhängend 10 Tag.
Nein. Wie bereits erwähnt wurde wird der Beginn der Arbeitszeit gerechnet.Zitatich abrbeite eben zusammenhängend 10 Tag. :
Ich versuche das mal so aufzuschlüsseln wie ich vermute, dass du arbeitest.
Tag 1: Nachtschicht
Tag 2: Nachtschicht
Tag 3: Nachtschicht
Tag 4: Nachtschicht
Tag 5: Nachtschicht nach Beendigung an Tag 6 / 31h frei bis zur nächsten Schicht an Tag 7
Tag 6: frei
Tag 7: Spätschicht
Tag 8:Spätschicht
Tag 9:Spätschicht
Tag 10:Spätschicht
Tag 11:Spätschicht 32 1/2h frei bis zur nächsten Schicht an Tag 13
Tag 12:frei
Tag 13: Frühschicht
Tag 14: Frühschicht
Tag 15 Frühschicht
Tag 16 Frühschicht
Tag 17 Frühschicht 56 1/2h frei bis zur nächsten Schicht an Tag 19
Tag 18 frei
Tag 19 Nachtschicht
.
.
Wo soll also etwas fehlen??? Wenn das dein Arbeitszeitmodell ist, dann finde ich jetzt nichts was man beanstanden könnte.
Selbst wenn es so wäre, was es nicht ist, wäre das nicht zu beanstanden wenn das so in deinem AV geregelt sein sollte. Ich vermute mal, dass bei euch auch Sonntags gearbeitet wird. Ich vermute, du bist der Meinung, dass nicht an 10 aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet werden darf, richtig? Vom Arbeitszeitgesetz ist es sogar abgedeckt, dass an viel mehr als nur an 10 aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet werden darf. Da ist noch lange nicht das Maximum an erlaubtem erreicht.ZitatIm oben genannten Beispiel arbeite ich ja 9-10 Tage durch :
-- Editiert von -Laie- am 03.07.2018 14:39
Du vermutest reichlich viel und reichlich daneben.
ZitatDu vermutest reichlich viel und reichlich daneben. :
Tja, wenn Fakten fehlen bleibt nichts anderes als zu raten...
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