Guten Tag, ich arbeite in Berlin als Sicherheitsmitarbeiter in einer Firma. Ich arbeite von 22.00 bis 6.00 täglich.
Arbeite schon seit 2 Monaten dort und habe noch keine erhöhte Vergütung erhalten. Mein Chef meinte nur, das ich keine Zuschläge bekomme. Mit der Begründung, es sei ein Subunternehmen.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes, ich zietiere:
Die Parteien vereinbaren, dass folgende Regelungen des zwischen BDWS (Landesgruppe Berlin und Brandenburg) und der Gewerkschaft vier.di abgeschlossenen Entgelt-/Manteltarifvertrages - in der jeweiligen Fassung - auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden:
Lohn, Urlaub, Kündigungsfristen, Weihnachtsgeld Gratifikation, Nacht-, Sonntags, Feiertags- Zuschläge.
Jetzt ist die Frage, ob mir Zuschläge zustehen?
Nachtzuschläge
26. Februar 2014
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Frage vom 26. Februar 2014 | 17:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtzuschläge
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#1
Antwort vom 26. Februar 2014 | 18:22
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
*Sub-Unternehmer* ist jedenfalls kein Argument.
Der Bezug auf den Tarifvertrag mit Verdi deutet auf jeden Fall darauf hin, dass dir Nachtzuschläge zustehen - vorausgesetzt, dass in den entsprechenden Artikel bei Verdi auch konkret ein Zuschlag vereinbart steht.
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