Nachtzuschläge

26. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Victor86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtzuschläge

Guten Tag, ich arbeite in Berlin als Sicherheitsmitarbeiter in einer Firma. Ich arbeite von 22.00 bis 6.00 täglich.
Arbeite schon seit 2 Monaten dort und habe noch keine erhöhte Vergütung erhalten. Mein Chef meinte nur, das ich keine Zuschläge bekomme. Mit der Begründung, es sei ein Subunternehmen.

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes, ich zietiere:
Die Parteien vereinbaren, dass folgende Regelungen des zwischen BDWS (Landesgruppe Berlin und Brandenburg) und der Gewerkschaft vier.di abgeschlossenen Entgelt-/Manteltarifvertrages - in der jeweiligen Fassung - auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden:
Lohn, Urlaub, Kündigungsfristen, Weihnachtsgeld Gratifikation, Nacht-, Sonntags, Feiertags- Zuschläge.

Jetzt ist die Frage, ob mir Zuschläge zustehen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

*Sub-Unternehmer* ist jedenfalls kein Argument.
Der Bezug auf den Tarifvertrag mit Verdi deutet auf jeden Fall darauf hin, dass dir Nachtzuschläge zustehen - vorausgesetzt, dass in den entsprechenden Artikel bei Verdi auch konkret ein Zuschlag vereinbart steht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.863 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen