Guten Abend, in meinem Arbeitsvertrag oder sämtlichen weiteren Nebenabreden, steht nichts von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Kann ich daher nach Ablauf der Kündigungsfrist von 6 Monaten safe zur Konkurrenz wechseln? Wenn mir aufgrund der Kündigung, zum Beispiel in einem Aufhebungsvertrag mit dem Ziel vor 6 Monaten aus dem Arbeitsvertrag herauszukommen, nun doch noch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vorgelegt werden sollte, muss ich das unterschreiben? Was passiert, wenn ich dann im schlimmsten Fall nicht früher raus komme und einfach die 6 Monate abwarte?
Herzlichen Dank!
-- Editiert von CJCB am 19.12.2019 00:03
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht im Arbeitsvertag
19. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 19. Dezember 2019 | 00:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht im Arbeitsvertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Dezember 2019 | 00:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatmuss ich das unterschreiben? :
Nein.
ZitatWas passiert, wenn ich dann im schlimmsten Fall nicht früher raus komme und einfach die 6 Monate abwarte? :
Man findet erst mal keinen Job, auch später nicht, Frustration, Depression, nach ALG I kommt ALG II, die Spirale geht immer weiter abwärts, irgendwann bekommt man die Wohnung neben den Ritters, plötzlich sitzt man im Knast ...
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten