Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht im Arbeitsvertag

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
CJCB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht im Arbeitsvertag

Guten Abend, in meinem Arbeitsvertrag oder sämtlichen weiteren Nebenabreden, steht nichts von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Kann ich daher nach Ablauf der Kündigungsfrist von 6 Monaten safe zur Konkurrenz wechseln? Wenn mir aufgrund der Kündigung, zum Beispiel in einem Aufhebungsvertrag mit dem Ziel vor 6 Monaten aus dem Arbeitsvertrag herauszukommen, nun doch noch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vorgelegt werden sollte, muss ich das unterschreiben? Was passiert, wenn ich dann im schlimmsten Fall nicht früher raus komme und einfach die 6 Monate abwarte?

Herzlichen Dank!

-- Editiert von CJCB am 19.12.2019 00:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von CJCB):
muss ich das unterschreiben?

Nein.



Zitat (von CJCB):
Was passiert, wenn ich dann im schlimmsten Fall nicht früher raus komme und einfach die 6 Monate abwarte?

Man findet erst mal keinen Job, auch später nicht, Frustration, Depression, nach ALG I kommt ALG II, die Spirale geht immer weiter abwärts, irgendwann bekommt man die Wohnung neben den Ritters, plötzlich sitzt man im Knast ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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