Hallo,
ich frage für einen Freund, der verzweifelt ist.
Seit seinem Antrag auf Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz lehnt der Arbeitgeber alle Möglichkeiten ab.
Entweder "hilft" der Betriebsarzt oder die Stelle ist zu anspruchsvoll oder der Aufwand nicht zumutbar.
Rechtlich ist scheinbar der Arbeitnehmer gezwungen, nachzuweisen, dass es diesen Arbeitsplatz gibt, was beinahe unmöglich erscheint.
Was könnte er tun, um die Umsetzung zu erhalten, wie den Nachweis erbringen?
Nachweis für einen leidensgerechten Arbeitsplatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hat dein Freund einen GdB?
Wenn ja, sollte er den oder die Behindertenbeauftragte des Betriebes beiziehen und ggf. das Integrdationsamt.
ZitatHat dein Freund einen GdB? :
Wenn ja, sollte er den oder die Behindertenbeauftragte des Betriebes beiziehen und ggf. das Integrdationsamt.
Hallo Blaubär,
danke für deine Nachricht.
Es geht vorrangig, wie man als Arbeitnehmer den Nachweis erbringen kann, das eine leidensgerechte Beschäftigung möglich ist.
Viele Grüße
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Selbst, wenn der AN das könnte, der *Partner* AG müsste einen solchen Arbeitsplatz ja auch zur Verfügung stellen können oder eben einen einrichten. Daran scheitert das vermutlich.Zitatwie man als Arbeitnehmer den Nachweis erbringen kann, das eine leidensgerechte Beschäftigung möglich ist. :
Wobei ich mich hier frage, was mit leidensgerechtem Arbeitsplatz gemeint ist. Warum es an dem jetzigen Arbeitsplatz nicht mehr geht.
wirdwerden
zu #2: Wenn du die Frage derart einengst auf "wie man als Arbeitnehmer den [zwingenden] Nachweis erbringen kann", heißt die Antwort schlicht: gar nicht. Weil es eben nix gibt, dem man nix entgegnen kann, wenn einer sich querstellt.
Was immer mit 'leidensgerechtem Arbeitsplatz' genau gemeint sein mag - da das offenbar eben keine selbsterklärende Angelegenheit ist, wird dein Kumpel Unterstützung brauchen. Alleingänge sind da eher erfolglos.
Argumentative Unterstützung, Unterstützung vll. auch in der Festlegung des Notwendigen samt Einkaufsquellen, aber auch - oder vll.: vor allem - in der Frage der Kosten. Ggf. kann ein Integrationsamt die Anschaffung bezuschussen oder Zuschussmöglichkeiten nachweisen.
(Ansonsten steigen mir bei 'leidensgerechtem Arbeitsplatz' Bilder auf, die von in der Höhe verstellbarem Schreibtisch bis zur Braille-Tastatur und Vorlese-Software für Blinde reichen. Muss aber ich nicht wissen, sondern der Kumpel, den es angeht, was da richtig und wichtig ist.)
blaubär, so in der Richtung Deines letzten Absatzes hatte ich auch gedacht. Deshalb ja meine Anfrage. Denn es wird ja weiter oben ja von fehlender Qualifikation geschrieben. Da müsste man schon etwas mehr wissen, wie Art der Behinderung, Grad der Behinderung u.s.w.
wirdwerden
ZitatEs geht vorrangig, wie man als Arbeitnehmer den Nachweis erbringen kann, das eine leidensgerechte Beschäftigung möglich ist. :
In dem man einen GDB hat. Ohne GDB sieht es da eher schlecht aus. Eine Bescheinigung vom Arzt reicht oft nicht aus.
Wenn GDB vorhanden an das Integrationsamt wenden.
Bei Hilfsmitteln wie Schreibtisch etc. kann die DRV finanziell unterstützen.
Eventuell auch einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV stellen.
Es kann aber auch durchaus passieren das der AG kündigt wenn er dir keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Das nennt sich dann Fürsorgepflicht.
ZitatWenn du die Frage derart einengst auf "wie man als Arbeitnehmer den [zwingenden] Nachweis erbringen kann", heißt die Antwort schlicht: gar nicht. Weil es eben nix gibt, dem man nix entgegnen kann, wenn einer sich querstellt. :
Hallo Blaubär,
das ist genau der Punkt, den Du ansprichst.
Wäre die Parteien sich einig für eine Weiterbeschäftigung, müsste ich meine Frage gar nicht stellen.
Aber leider kennt der Arbeitgeber nur eine Lösung, die Beendigung.
Da die Beweislast beim Arbeitnehmer ist, ist es wohl nicht möglich, das Gegenteil zu beweisen.
Danke für deine Hilfe!
Immer noch keine Antworten auf die Fragen, die weiterführen könnten. Warum wird dann überhaupt gefragt?
wirdwerden
ZitatRechtlich ist scheinbar der Arbeitnehmer gezwungen, nachzuweisen, dass es diesen Arbeitsplatz gibt, was beinahe unmöglich erscheint. :
Sollte der AG tatsächlich eine eine leidensgerechte Beschäftigung schulden, liegt die Beweislast der Unmöglichkeit erst mal beim AG. Fraglich ob und wie er diese bisher wirklich erfüllt hat bzw. erfüllen musste.
Wie man als Arbeitnehmer den Nachweis erbringen kann, das eine leidensgerechte Beschäftigung möglich ist, hängt von der individuellen Situation im dem Unternehmen ab. Da dürfte es für einen Laien einfacher sein, wen er sich an die vorgenannten Experten wendet.
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