Situation: Arbeitgeber ist 1999 in Verdi = neuer TV wird abgeschlossen,
dieser wird 2005 gekündigt zum Zwecke der Neuverhandlung - zu dieser kommt es nicht, also wirkt der alte TV nach ( bis heute ) 70% der AN treten aus Verdi aus und suchen sich eine neue Gerwekschaft! ( DBV )
nun verhandelt der AG mit Verdi ( die ja immernoch ca.30% der AN im Betrieb vertritt ) und es ist abzusehen das der neue Verdivertrag eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bringen wird.
Frage: welcher TV gilt für die 70% nicht Verdimitglieder ( die sind alle in einer anderen Gewerkschaft )
TVG §4 Abs.5...... ?!
Meinungen habe ich schon einige gehört aber ich brauche eine Gerichtsentscheidung..... am besten mit Az.
Nachwirkung Tarifvertrag.....
25. Juli 2009
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Frage vom 25. Juli 2009 | 08:38
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 70x hilfreich)
Nachwirkung Tarifvertrag.....
#1
Antwort vom 25. Juli 2009 | 09:27
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
nun - da bist du im falschen forum. tarifrecht ist dann doch etwas anderes als arbeitsrecht. - ich glaube nicht, dass AN erzwingen können, dass der AG mit einer bestimmten gewerkschaft verhandelt/abschließt.
#2
Antwort vom 25. Juli 2009 | 11:21
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 70x hilfreich)
Tarife haben schon etwas mit Arbeitsrecht zu tun.....
Und der AG soll nicht zu Verhandlungen gezwungen werden !
es ging bei der Fragestellung nur um die rechtliche Bewertung der Nachwirkung des "alten" gekündigten TV von Verdi gegenüber den Mitgliedern der neuen Gewerkschaft DBV bei abschluss eines "neuen" TV duch Verdi!
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