Unsere Firma tritt zum Jahresende aus dem Arbeitgeberverband aus.
Bezieht sch die nach Tarifvertragsgesetz begründete Nachwirkung des Tarifvertrages auch auf Arbeitnehmer, die erst nach dem Austritt as dem Verband, also erst im neuen Jahr engestellt werden, sodaß auch für diese bis zum Abschluss einer neuen Regelung der Tarif angewendet werden muß ?
Ich habe von der Gewerkschaft dazu ein "Ja" gehört, allerdings von einer unabhängigen Vereinigung ein "Nein".
Kann mir da jemand helfen ?
Nachwirkung Tarifvertrag
8. August 2002
Thema abonnieren
Frage vom 8. August 2002 | 18:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachwirkung Tarifvertrag
#1
Antwort vom 20. Oktober 2002 | 15:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Nachwirkung eines Tarifvertrages bezieht sich nur auf die Arbeitsverhältnisse, die während des Bestehen des Tarifvertrages bestanden haben. Arbeitsverhältnisse die nach der Beeendigung des Tarifvertrages begründet werden, unterliegen nicht der Nachwirkung.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.967
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten