Nachwirkung Tarifvertrag

8. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Betriebsrat LSG
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachwirkung Tarifvertrag

Unsere Firma tritt zum Jahresende aus dem Arbeitgeberverband aus.
Bezieht sch die nach Tarifvertragsgesetz begründete Nachwirkung des Tarifvertrages auch auf Arbeitnehmer, die erst nach dem Austritt as dem Verband, also erst im neuen Jahr engestellt werden, sodaß auch für diese bis zum Abschluss einer neuen Regelung der Tarif angewendet werden muß ?
Ich habe von der Gewerkschaft dazu ein "Ja" gehört, allerdings von einer unabhängigen Vereinigung ein "Nein".
Kann mir da jemand helfen ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Peter m.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Nachwirkung eines Tarifvertrages bezieht sich nur auf die Arbeitsverhältnisse, die während des Bestehen des Tarifvertrages bestanden haben. Arbeitsverhältnisse die nach der Beeendigung des Tarifvertrages begründet werden, unterliegen nicht der Nachwirkung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.396 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.