Der Arbeitgeber hat die Tarifbindung gekündigt.
Dadurch érgeben sich jedoch Nachwirkungen.
Wenn danach ein Arbeitnehmer eine Arbeitsvertragsänderung über 40 statt bisher 35 Std. wöchentliche Arbeitszeit ohne Lohnausgleich unterschreibt, jedoch dieser Verlängerung der Betriebsrat nicht zugestimmt hatte: Die Frage:
Was hat nun höheres Gewicht? Die tariflichen Nachwirkungen oder die Einzelverein-barungen ohne Betriebsratzustimmung?
Einzelvereinbarungen haben ja angeblich keine Rechtskraft, wenn sie den Arbeitnehmer schlechter stellen, als es der (ehemalige und auch der gültige) vorgesehen hat.
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Nachwirkung Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag
12. Juni 2010
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Frage vom 12. Juni 2010 | 18:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachwirkung Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag
#1
Antwort vom 13. Juni 2010 | 09:22
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
hier geht es erst einmal um die rechte/befugnisse des br. die zustimmung/verweigerung des br zu einer maßnahme des ag ist in aller regel an bestimmte bedingungen gebunden. wenn der ag der meinung ist, dass der br seine befugnisse überreizt, kann er dagegen klagen. wenn der br seine zustimmung zu recht verweigert, ist die maßnahme hinfällig.
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