Nachwirkung Tarifvertrag - was heißt das genau?

4. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
blumenhexe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachwirkung Tarifvertrag - was heißt das genau?

Hallo zusammen,
ich habe 1995 in einem Unternehmen angefangen. Meinem Arbeitsvertrag wurde ein Tarifvertrag vom Einzelhandel NRW angeschlossen. Seit dem 25.07.08 sind nun die Tarifverhandlungen im EHV NRW abgeschlossen. Es wurde eine Einmalzahlung sowie eine Tariferhöhung von 3 % rückwirkend ab dem 1.5.08 festgelegt.
Mein Arbeitgeber hat mit der Gehaltsabrechnung 09/08 allen eine Information dazu gelegt,
dass er seit dem 01.01.2007 aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten ist, wäre aber noch im Arbeitgeberverband. 2 Kollegen, die gewerkschaftlich vertreten werden, haben die Zahlung komplett erhalten. Alle Anderen nicht. Mittlerweile sind noch weitere 10 Kollegen der Gewerkschaft beigetreten und haben alle die Ansprüche geltend gemacht.

Mein Chef hat angeblich die Verträge prüfen lassen und uns wurde mitgeteilt, dass allen Kollegen, die vor 2002 angefangen haben die Erhöhung nicht zusteht. Die Kollegen die seit
Der Betriebsgründung 1993 bis 31.12.01 angefangen haben bekommen nichts, die neuen Kollegen ab 2002 bekommen alles bezahlt.

Mein Chef hat uns erzählt, es läge daran, dass 2002 eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten ist, kann aber nicht sagen welche.

Kennt jemand den Begriff Nachwirkung eines Tarifvertrages genau???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Die Gewerkschaft wird darüber ganz genau im Bilde sein, würde da nach fragen bzw. kollegen dazu überreden.

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