Guten Morgen zusammen,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu einer Betriebsvereinbarung: Wenn eine BV von einer Seite gekündigt wird und Nachwirkung besteht, kann diese Nachwirkung dann einvernehmlich aufgehoben werden? Z.B. in dem die Betriebsparteien vereinbaren, dass die Nachwirkung ab sofort nicht mehr besteht, so eine Art "Aufhebung der Nachwirkung"?
Aus meiner Sicht müsste das doch möglich sein, aber ich bin mir nicht abschließend sicher.
Freue mich über Eure Kommentare.
VG
Dennis
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
11. August 2010
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Frage vom 11. August 2010 | 09:22
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
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#1
Antwort vom 11. August 2010 | 10:24
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
i.d. regel wirkt eine bv doch nach, bis eine neue abgeschlossen worden ist, daneben gitbt es noch die zeitlich befristete. wenn eine bv ausläuft, gibt es entweder keinen bedarf mehr dafür, oder eine seite will nicht mehr. sofern die sache einvernehmlich - und ich meine: wirklich einvernehmlich - ist, sollte eine verständigung möglich und auch erlaubt sein.
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