Nachzahlung nach gewonnener Kündigungsschutzklage

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
snoop100dexy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachzahlung nach gewonnener Kündigungsschutzklage

Hallo !

Mein Mann war von September-Dezember vorübergehend arbeitslos,
da die Kündigungsfrist abgelaufen und der Gerichtstermin erst im Dezember war.
Lt. Urteil ist die Kündigung unwirksam und er seit september weiterbeschäftigt.

Die Firma hat sich nun nach der 4 -Wochenfrist nach dem Urteil dazu entschlossen meinen Mann weiter zu beschäftigen. Er geht jetzt erst mal wieder arbeiten.

Heute hat er nun die Lohnabrechnungen vom letzten Jahr bekommen
Sept - Dez.

Nun haben sie auf den einzelnen Abrechnungen keine Lohnsteuer abgezogen ?!?

Für Januar haben sie jetzt einfach die Summe der letzten 4 Monate einschl.
Januar zusammengerechnet und aus der Summe pauschal die Lohnsteuer abgezogen. Daraus ergab sich dann natürlich eine gravierend höhere Lohnsteuer als bei Einzelabrechnung.

Und das beste diese Lohnsteuer in die Abrechnung Januar 2006 geschrieben.

Dürfen die das so machen ??????????????

Ich bin ja dann doppelt im Nachtteil:

1. Lohnsteuerjahresausgleich 2005 kann ich dann wohl auch noch drauflegen,
da ja für 4 Monate kein Lohnsteuer bezahlt worden ist.

2. Ich müsste bis 2006 warten um evtl. zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen.

Und Resturlaub von 2005 wollen sie auch nicht mehr geben, mit der Begründung :
Er wäre ja lang genug zu hause gewesen ( die Firma hat ihn heimgeschickt )

Sieht so aus als müssten wir uns schon wieder einen RA nehmen.

Grüsse
Sylvia

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@snoop100dexy

was steht genau in dem urteil des arbeitsgerichts? steht da, es ist eine summe von XX zu zahlen?

bei der zahlung zählt das zuflußprinzip.

bei meinem ersten verfahren aus dem gleichen grund, stand im urteil eine summe. natürlich hat der ag die komplette summe als grundlage der lstberechnung genommen.
beim nächsten mal hat meine (neue) anwältin darauf bestanden, ins urteil reinzuschreiben, dass gehalt aus xyz zu zahlen ist, mit einer gehaltsüblichen abrechnungsweise ( oder so ähnlich). der ag hat dann auch in einer summe gezahlt und meine anwältin hat so lange den gegenanwalt *bombardier* bis die restliche summe ausgezahlt wurde. hat aber fast n jahr gedauert.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snoop100dexy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo !

Im Urteil steht nur, das er zu unveränderten Bedingungen weiterzubeschäftigen ist.

Sylvia

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@snoop

dann auf alle fälle nocmal den anwalt einschalten. meines wissens müte der ag dann so verfahren, wie im arb.leben üblich, für jeden monat eine abrechnung
zinsen nicht vergessen :)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen