Hallo Forum,
habe versucht eine schriftliche erlaubnis zur nebentätigkeit von meinem arbeitgeber zu erhalten. wurde mit dem grund des "wettbewerbs" abgelehnt. bin angestellter grafik-designer in einer werbeagentur und wollte in der nebentätigkeit ebenfalls dieser beschäftigung nachgehen. eigentlich klar das ich kein gewerbe als fensterputzer anmelden will, da ich davon keine ahnung habe :-) FRAGE: gibt es eine möglichkeit diese nebenbeschäftigung trotzdem auf legale füsse zu stellen? entsp. urteile die trotz des wettbewerbs diese erlaubnis erteilen? evtl. durch übertragung des gewerbes auf freundin oder familie?
bin für alle anregungen dankbar.
Nebenbeschäftigung in der gleichen Berufsgruppe
8. Dezember 2002
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Frage vom 8. Dezember 2002 | 17:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenbeschäftigung in der gleichen Berufsgruppe
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