Nebenbeschäftigung - Kann mir mein Arbeitgeber meinen zweiten Job verbieten?

15. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenbeschäftigung - Kann mir mein Arbeitgeber meinen zweiten Job verbieten?

Hallo.

Ich habe eine kurze Frage.

Und zwar hab ich eine zeitlang als Vollzeitkraft gearbeitet. Nun bin ich in dem Job auf Teilzeit. Da ich mir einen zweiten Job besorgt habe. Kann mir mein Arbeitgeber meinen zweiten Job (Aushilfsjob 400€ Basis) verbieten?
Die beiden Jobs kommen sich nicht in die quere und mein Hauptjob leidet auch nicht darunter.

Wie sieht das ganze denn so rechtlich aus?
Ich hab nämlich erhlich gesagt keine Ahnung in diesem Gebiet.

Besten dank im vorraus für die Antworten...

Gruß




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Hallo martin, schaust du mal hier -> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html

MfG

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#2
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke venotis..

das hat schonmal ein bisschen geholfen..

Nun stellt sich mir die Frage...

Ich hatte keiner von den derartigen Klauseln in meinem Arbeitsvertrag. Bekomm aber nun eine Dienstanweisung die besagt das Nebenbeschäftigungen verboten sind die ich unterschreiben soll. Ist dies zulässig. Also ich habe bereits den Nebenjob und müsste ihn dann jetzt aufgeben wegen der Anweisung die ich auch noch unterschreiben soll.

Gruß

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Was steht denn da im Wortlaut drin in der (neuen) Dienstanweisung? Die kann ja eigentlich nicht rückwirkend gelten.

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#4
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"Jede Nebenbeschäftigung (Selbstständigkeit und Arbeitnehmer tätigkeiten)sind der Geschäftsleitung zu melden"

Also ich habe es meinem Betriebsleiter gesagt.. Und der Geschäüftsführer (ist in einer anderen Stadt) will es jetzt nicht mehr... Aber ich bin doch auf der sicheren seite da es mein Betriebsleiter mir ja erlaubt hatte oder?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Hmmm ... irgendwie hab ich jetzt das unbestimmte Gefühl, dass die Anweisung nicht neu ist, sondern, dass du die jetzt nur bekommen hast, weil man bei der GL (zufällig?) herausgefunden hat, dass du ne Nebentätigkeit hast und dir mit dieser Anweisung nur zeigen wollte, dass sie existiert. Oder?

Kann es außerdem sein, dass du diese Nebenbeschäftigung nicht der GL gemeldet hast und dein Betriebsleiter ebenfalls nicht? Ob der Betriebsleiter befugt war über deine Nebentätigkeit zu entschieden weiß ich auch nicht, aber du müsstest das wissen.

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#6
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eine neue Dienstanweisung.. definitiv.. Und meine Betriebsleitung kann das doch entscheiden.. Sie ist doch auch eintellungs und entlassungsbefugt.. Unser GF hat mehrere Betriebsstätten... Bei uns schaut er höchstens 1mal in 3 monaten vorbei.. Es steht ja auch da.."ist der Geschäftsleitung zu melden" Ist mein Betriebsleiter nicht auch in der Geschäftsleitung.??

Gruß

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Also so wie du das beschreibst, sind die Bedingungen erfüllt.

Ich hatte gefragt, was in der Anweisung steht und du schriebst: <font color=red>'Jede Nebenbeschäftigung (Selbstständigkeit und Arbeitnehmer tätigkeiten)sind der Geschäftsleitung zu melden'</font> und vorher <font color=red>'Bekomm aber nun eine Dienstanweisung die besagt das Nebenbeschäftigungen verboten sind die ich unterschreiben soll.'</font> ... was ja nun einen Unterschied ausmacht.

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#8
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja.

Es hat sich irgendwie erledigt. Ich bin heute gekündigt worden.
Wohlbemerkt bin ich MÜNDLICH unter zeugen gekündigt worden (weiß garnicht ob das so rechtens ist) und meine Gründe bekomm ich innerhalb der nächsten 2 wochen zugeschickt.

Mir werden sachen unterstellt die ich garnicht verstehen kann.

Weiß grad nicht wirklich was ich machen soll.. aber ich denke mal ich werde erstmal zum anwalt gehen müssen..

Gruß

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber ich denke mal ich werde erstmal zum anwalt gehen müssen.. <hr size=1 noshade>


Ja, das solltest du.

Eine mündliche Kündigung ist natürlich unwirksam (BGB § 623 ), aber darauf musst du den Arbeitgeber nicht auch noch 'mit der Nase stuppsen'.

MfG

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#10
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß nur nicht wie ich mich jetzt verhalten soll... muss ich ihm noch meine arbeitsleistung anbieten oder nicht.. weil wenn eine mündliche kündigung nicht gültig ist bin ich ja noch im angestellten verhältniss....?!?

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Ja klar ist es von Vorteil, wenn du deine Arbeitskraft nachweislich anbietest. Sonst kann der AG ja noch behaupten 'Der ist einfach nicht mehr auf Arbeit erschienen ab dem tt.mm.jj'.

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#12
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

es gibt neuigkeiten. Und zwar habe ich heute (als ich unterwegs war) meine Kündiggung bekommen. Wohlbemerkt persönlich vorbeigebracht von Angestellten und auf dem Briefumschlag per Bote gekritzelt. Nun Ja. Also ich bin fristlos gekündigt aber hilfsweise fristgerecht...
Kann mir einer das mal erklären? Was denn nu fristlos oder frischtgerecht?!? Ist so eine Aussage rechtens? Ist das so korrekt das ich den Brief von Angestellten in mein Briefkasten bekomme? Ich dachte immer das muss per Einschreiben mit Rückschein passieren.

Gruß

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#13
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Es geht dem Arbeitgeber um den Nachweis, dass die Kündigung (fristgerecht) zugegangen ist - das läßt sich durch Boten (Zeugen) sehr gut und auch schneller als mit der Post erledigen.
Fristlos ist per sofort,
der Zusatz mit dem 'hilfsweise fristgerecht' hat der AG beigefügt, falls er mit der fristlosen Kündigung nicht durchkommt - so ist er dich wenn schon nicht sofort doch zumindest nach Ablauf der geltenden Kündigungsfrist trotzdem los.
Steht eine Begründung in der Kündigung?
Mein Rat: Ab zum Anwalt!

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"
Suum cuique (Jedem das seine) "

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