Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Nebenbeschäftigung anzumelden habe. Jetzt hat mein Arbeitgeber angeordnet, dass er um Erlaubnis gefragt werden will. Ist das rechtmäßig? Kann er mir eine nebenberufliche Beschäftigung verbieten. Es handelt sich dabei um einen Nebenjob, der keine Berührung hat mit meiner aktuellen Beschäftigung.
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Nebenbeschäftigung
Kaum, es sein denn die willst Türsteher in der Disco werden und bist morgens müde.
K.
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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"
Wenn er Beamter ist?was machts
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"noli desperare"
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Ein Arbeitgeber darf den AN auffordern, eine Nebentätigkeit anzuzeigen und sich eine Entscheidung, ob diese ausgeübt werden darf, auch vorbehalten.
Wenn die Nebenbeschäftigung zeitlich vertretbar ist und keinen Ausfluß auf die Haupttätigkeit hat, soll sie genehmigt werden.
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"Lukas 7,23"
es gilt zunächst einmal dein vertrag - den kann der ag nicht einseitig ändern. im ergebnis ist es allerdings ziemlich wurscht, denn auch wenn 'genehmigung' gelten würde, dürfte die nicht willkürlich versagt werden. und umgekehrt: auch die anzeige der nebentätigkeit würde oder könnte dann widerspruch des ag auslösen, wenn seine interessen erheblich und berechtigt tangiert würden.
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"... nach bestem Wissen
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"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html
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Vielen Dank für die Antworten!
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