Nebenbeschäftigung

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
nefertari37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenbeschäftigung

Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Nebenbeschäftigung anzumelden habe. Jetzt hat mein Arbeitgeber angeordnet, dass er um Erlaubnis gefragt werden will. Ist das rechtmäßig? Kann er mir eine nebenberufliche Beschäftigung verbieten. Es handelt sich dabei um einen Nebenjob, der keine Berührung hat mit meiner aktuellen Beschäftigung.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Kaum, es sein denn die willst Türsteher in der Disco werden und bist morgens müde.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#2
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn er Beamter ist?was machts

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"noli desperare"

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

Ein Arbeitgeber darf den AN auffordern, eine Nebentätigkeit anzuzeigen und sich eine Entscheidung, ob diese ausgeübt werden darf, auch vorbehalten.

Wenn die Nebenbeschäftigung zeitlich vertretbar ist und keinen Ausfluß auf die Haupttätigkeit hat, soll sie genehmigt werden.

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"Lukas 7,23"

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

es gilt zunächst einmal dein vertrag - den kann der ag nicht einseitig ändern. im ergebnis ist es allerdings ziemlich wurscht, denn auch wenn 'genehmigung' gelten würde, dürfte die nicht willkürlich versagt werden. und umgekehrt: auch die anzeige der nebentätigkeit würde oder könnte dann widerspruch des ag auslösen, wenn seine interessen erheblich und berechtigt tangiert würden.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html

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#6
 Von 
nefertari37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

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