Nebenbeschäftigung wird generell untersagt

15. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)
Nebenbeschäftigung wird generell untersagt

Meine Freundin arbeitet auf 400€ Basis. In Ihrem Arb.vetrag steht, dass sie keine Nebenbeschäftigung ausüben darf, sonst droht Kündigung. Wie sieht es mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit aus, die ebenfalls nichts mit ihrer Firma und den Produkten zu tun hat und den üblichen Vorschriften für Nebentätigkeiten entspricht ( keine Konkurrenz, keine ihrer Arbeit beeiträchtigenden Arbeitszeiten u.ä.) Kann ihr Arb.geber ihr das wirklich verbieten, denn mit 400€ im Monat kommt sie nicht weit.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Das ist ja wohl ein schlechter Scherz, dass ein Arbeitgeber eines 400€-Jobbers jeden Nebenjob verbieten will :bang:

Der Arbeitgeber darf Nebenjobs und auch Selbständigkeit nicht pauschal verbieten, ausführlich dazu:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm

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#2
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Nee, kein Scherz. Sie arbeitet in einem bekannten Biligklamottengeschäft. Im Arb.vertrag steht kurz gesagt: Bei Nebenbeschäftigung = Kündigung. Da es kaum Kontakt zu Chefs gibt (die sind nur ab und zu zur Kontrolle da und treiben die Mitarbeiter eher noch an), hat sie Angst diese selbstständige Nebenbschäftigung zu erwähnen. Es ist einfach nur Schikane oder Machtanspruch von Möchtegernmanagern. Klar könnte sie ihren Anspruch durchsetzen, aber dann.... So ist das Arbeitsleben heute in Deutschland. Das macht schon wütend, weil man trotz Gesetze doch irgentwie machtlos ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Wie sollen die Chef es dann merken, wenn sie kaum da sind?


Im Übrigen geht diese Kette nicht unbedingt gerne vor das Arbeitsgericht um solche Fragen klären zu lassen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20050 Beiträge, 7271x hilfreich)

///... weil man trotz Gesetze doch irgentwie machtlos ist.

... gleichzeitig schreibst du, wie ängstlich deine Freundin in der Sache ist. M.a.W.: das Gesetz gibt mehr her als deine F. sich traut. Das Ganze funktioniert doch nur, weil diese Sorte Chefs auf die Ängstlichkeit der MA bauen können. Recht wird nicht nur geschrieben und eingeräumt - es will auch gelebt und eingefordert werden.

Bei einem 400-Euro-Job ist es per se doch schon purer Unfug, Nebentätigkeit verbieten zu wollen

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#5
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Die Chefs würden da vieleicht nicht hinter kommen, aber
" einige liebe" Kolleginnen. Der Kampf untereinander um einen 30 Std.Job, der evtl. mal kommen soll für die eine oder andere Mitarbeiterin, läßt alle sehr vorsichtig sein. Ich hab ihr geraten, Nebenjob ausbauen und dann dort kündigen oder sich weiter bewerben. Hilfe hat sie. Natürlich kann man sich wehren und sie würde auch Recht bekommen. Letztendlich ist es enorme Existenzangst die da hinter steht und die enorme Einschüchterungsmasche einiger Manager.Irgentwie haben die Mitarbeiterführung auch nicht gelernt.

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#6
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 280x hilfreich)

Doch, "die" haben eben die Art der Mitarbeiterführung gelernt, die über Einschüchterung, Konkurenz und Entsolidarisierung und "Ex und Hopp" funktioniert.
Klappt eben solange, wie sich Arbeitnehmer solange gegenseitig unterbieten bis ihre Kohle selbst "nicht für mehr als für ne Schimmelbude und Fressen von Billigfood aus dem Discouter" reicht.

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