ich möchte neben meiner Halbtagsstelle noch ein paar euro dazu verdienen
kann mir bitte jemand folgendes erkären:
Ab dem 1. April 2003 können Sie neben Ihrem Hauptberuf noch einen 400-Euro-Job ausüben, der sozialversicherungsfrei bleibt. Ihr Arbeitgeber zahlt die für Minijobs üblichen Pauschalabgaben. Alle weiteren 400-Euro-Jobs werden allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Dies gilt auch für 400-Euro-Jobs, die Bezieher von Vorruhestandsgeld ausüben. Kurzfristige Beschäftigungen neben einem Hauptberuf werden mit der Hauptbeschäftigung nicht zusammengerechnet.
heißt das wenn ich nur einen nebenjob habe ändert sich nichts nur wenn ich mehrer nebenjobs habe ....Alle weiteren 400-Euro-Jobs werden allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet .....
Nebenjob - 400 Euro Jobs
27. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2008 | 11:27
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 147x hilfreich)
Nebenjob - 400 Euro Jobs
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. März 2008 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Neben einem Hauptjob auf Steuerkarte darf ein 400€-Job ausgeübt werden. Bei dem Hauptjob kann es sich natürlich auch um eine Halbtagsstelle handeln. Es dürfen auch mehrere Minijobs ausgeübt werden, wenn man dabei insgesamt nicht mehr als 400€ verdient.
Und jetzt?
Schon
267.930
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
21 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten