Nebenjob-Verbot wegen Coronavirus

16. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nephertari
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob-Verbot wegen Coronavirus

Hallo,

aufgrund der Corona Pandemie hat mein Arbeitgeber nun allen Angestellten die Ausübung von Nebenjobs mit Kundenkontakt verboten, auch solche die vorher genehmigt waren. Ist dies rechtens?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Nephertari):
hat mein Arbeitgeber nun allen Angestellten die Ausübung von Nebenjobs mit Kundenkontakt verboten

1. Wer ist dein Arbeitgeber? Artzt, Krankenhaus etc.?
2. Wortlaut der Mitteilung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nephertari
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry

1. Es ist ein großes Industrieunternehmen (kein Arzt, öffentliche Einrichtung, etc.)
2. Wortlaut der Mitteilung: Keiner darf mehr Nebenjobs machen. Bei mir wäre es auch besonders schlimm, da ich sehr viel Kundenkontakt habe im Nebenjob und so das Virus in die Firma bringen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Nephertari):
Es ist ein großes Industrieunternehmen

Irgendwas in der Lebensmittelbranche, Arzeneimittel, andere sensible Infrastruktur?



Zitat (von Nephertari):
2. Wortlaut der Mitteilung:

Liest sich jetzt eher nach Deiner Zusammenfassung des Geschriebenen als nach dem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nephertari
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nichts der Gleichen.
Kein Lebensmittel, Arznei, Landwirtschaft

Es wurde mir in dem Wortlaut mündlich mitgeteilt.
Es gibt nichts Schriftliches oder Offizielles.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Ein so unsubstantiertes Verbot ist derzeit rechtswidrig und nicht durchsetzbar.

Kann aber zu Problemen führen, wenn man das ignoriert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nephertari
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Corona hin, Corona her - ich kann mir nicht vorstellen, dass ein derart pauschales Verbot gelten können soll.
Aber wenn der Nebejob für dich wichtig ist, solltest du evtl. einen RA dazu fragen. Ich denke, dass dieses Zusatzeinkommen für etliche TZ-Beschäftigte essentiell sein wird.
Da das Verbot derzeit nur mündlich erteilt wurde, böte sich ggf. an, die Klappe zu halten und diskret weiterzumachen. Kniffliger wird es, sobald Unterschrift verlangt wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen