Nebenjob - keine Genehmigung

27. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2011 13:55:13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob - keine Genehmigung

Hallo,

ich bin Azubi und würde gerne einen Nebenjob nachgehen. Eine Stelle habe ich schon aber ich brauche noch eine Genehmigung von meinem Ausbildungsbetrieb. Genau da ist mein Problem.

Ich fragte erstmal mündlichen meinen Ausbilder ob ich einen Nebenjob annehmen darf. Dazu wurde mir gesagt "für eine schriftliche Genehmigung benötigen wir auch einen schriftlichen Antrag". Den schrieb ich!
Ich versicherte das meine Leistung, Flexibilität u.a. nicht durch den Nebenjob beeinträchtigt würde und nannte den Namen der Firma.

Kurz darauf kam mündlich von meinem Ausbilder, das er dem nicht zustimme und er das nicht will (ich glaub er mag mich einfach nicht), hätte aber auf die Entscheidung der Personalabteilung keinen Einfluss.

Heute bekomme ich Post, wie erwartet, das mir die Genehmigung nicht erteilt wird. Man spricht dort von der Lernpflicht der ich dadurch (das ich am Wochenende dort arbeite) nicht mehr nachkommen kann und auf die geführten Gespräche mit meinem Ausbilder. (Zur Info mein Notenschnitt ist 2,6, in den Präfungsfächern 2,4)

Ich muss dazu sagen, das andere Azubis zwar keinen direkten Nebenjob haben, aber auf deren Ehrenamtliche Tätigkeiten sogar Rücksicht drauf genommen wird zwecks Schichteinteilung. Der eine ist beispielsweise Schietsrichter und bekommt dafür ja auch Geld.

Kann mein Arbeitgeber mir den Nebenjob so verbieten?
Kann ich irgendetwas machen? An wen kann ich mich wenden? (Ich bin auch im Rechtsschutz)

Wäre froh wenn ich hier gute Antworten bekäme.
Da will man Arbeiten, zieht wegen der Ausbildung in eine andere Stadt, bekommt nen Witz an BAB und dann wird man für seinen Fleiß damit belohnt das man nichtmal einen Nebenjob machen darf. Langsam frage ich mich echt warum ich überhaupt arbeite und nicht Hartz 4 Empfänger werde!!!


Lieben Gruß,
Stefan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wie beinahe jede entscheidung lässt sich auch diese überprüfen.
das erste ist freilich: widerspruch einlegen beim arbeitgeber. z.b. mit dem argument, dass andere sich in ehrenämtern aufreiben.
gegen den ag klagen will wohl überlegt sein. die lassen sich nicht gerne vorführen.

angemerkt: es schreibt sich schied srichter , auch wenn er bisweilen schiete richtet

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

"Kann mein Arbeitgeber mir den Nebenjob so verbieten?
Kann ich irgendetwas machen? An wen kann ich mich wenden? "

Ob und wie du jetzt weiter vorgehst, hängt auch davon ab, wieviel Wert du darauf legst, von dem Betrieb nach der Ausbildung übernommen zu werden.
Die Gefahr der Kündigung wie bei normalen Arbeitnehmern besteht bei dir als Auszubildender erstmal nicht.

Der Notenschnitt lässt allerdings auch noch ein bissel Spielraum zur Verbesserung frei.

Ich würde nochmal an den AG herantreten, unter welchen Voraussetzungen er dir die Nebentätigkeit genehmigen würde. Wenn es einzig mit der Lernpflicht am Wochenende begründet wird (die es meiner Meinung nach gar nicht gibt), dann liegt hier doch der Verdacht einer Ungleichbehandlung der Azubis nahe.
Vielleicht ist es dem AG auch peinlich, dass die Asuzubildenden wegen der schlechten Bezahlung einen Nebenjob annehmen wollen/müssen? Aber das könnte der ja jederzeit ändern...

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12325.03.2011 13:55:13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Ich möchte nach der Ausbildung dort nicht übernommen werden. Also das Risiko ist mir schon bewusst das es darauf hinausläuft aber da ich selbst nicht will...

Hm gibt es da vielleicht eine Möglichkeit über den Betriebsrat oder ist der dafür gar nicht zuständig? Weil dann würde ich erstmal zu dem gehen und es darüber versuchen. Genauso dreißt ist es das wir keine Nachtschichtzulage bzw. keinen Zeitausgleich für Nachtschichten bekommen obwohl ich fast ausschießlich Nachtschichten habe. Das soll aber ein anderes Thema sein....



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#5
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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